Letzte Besichtigung vor Vertragsabschluss Wasserschaden gefunden

4,30 Stern(e) 4 Votes
Tassimat

Tassimat

Ein Problem könnte auch sein, dass der Wasserschaden im unbewohnten Zustand aufgetreten ist. Denn hätte da jemand gewohnt, so wäre der Schaden viel schneller aufgefallen. Keine Ahnung wie penibel die Versicherung da ist und sich rausreden will.

Aber wie massiv ist der Schaden denn jetzt? Ich sehe auf dem Bild ein bisschen feuchte Wände. Kann man die nicht einfach trocken und alles ist wieder gut?
 
A

apokolok

Jep, unbewohnt ist das Stichwort.
Wenn die Verkäuferin den Leerstand nicht an die Versicherung gemeldet hat (und ich wette, dass sie das nicht gemacht hat), ist diese frei von der Leistung.

Davon abgesehen, sehe ich den tatsächlichen Schaden bei einem Haus, das sowieso noch kernsaniert wird nicht wirklich. Wenn der Boden eh raus kann, kann auch der Estrich unproblematisch getrocknet werden, je nachdem wie eilig ihr es habt trocknet das sogar von selbst.
Ich würde entweder versuchen, den Schaden nochmal vom Preis runter zu bekommen (je mehr desto besser) oder aber eine Vereinbarung treffen, dass zusätzlich Kosten, die durch den Schaden verursacht wurden von der Verkäuferin zu tragen sind.
Letzteres wird sie ungern machen, also lässt sie halt noch paar Tausender nach und gut.
 
Tassimat

Tassimat

Vielleicht kann man sogar soweit gehen, dass die Verkäuferin die Kosten der Bautrockner übernimmt und dann passt das schon.
Wie gesagt, hängt davon ab wie sehr man das Objekt haben, wieviele weitere Interessenten es gibt usw.
 
B

baumgeist

das wäre ein sogenannter "Sanierungsstau"
Das Wörtchen habe ich auch kennenlernen dürfen (Haus ca. 270 Jahre alt )
Ja aber nicht nach 30jahren, denke da wurde noch was erneuert so wie es ausschaut, außerdem liegt es nicht immer am Alter, verrutschte Dichtung beim pressen oder vergessen zu pressen wird auch undicht.
 
wrobel

wrobel

Wenn Alterung vorliegt und/notwendige Reparaturen ausbelieben, wird sich die Versicherung weigern.

Moin

Das ist so nicht richtig
Die Versicherung wird des Schaden regulieren. Die schadhafte Stelle der Rohrleitung auszutauschen ist wie auch die Trocknung und Wiederherstellung von Wand- u. Bodenbelägen einschl. aller notwendigen Arbeiten ist Versicherungsleistung.
Darüber hinausgehende und notwendige Arbeiten an der Wasser- Abwasser oder Heizungsleitungen ist Sache des Eigentümers.

Wenn dort ein Estrich eingebaut ist wird dieser getrocknet werden oder je nach Bodenaufbau auch rückgebaut.
Nach Abschluss der Trocknungsmaßnahmen ist der Zustand wie vor dem Schaden.



Olli
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 486 Themen mit insgesamt 11467 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Letzte Besichtigung vor Vertragsabschluss Wasserschaden gefunden
Nr.ErgebnisBeiträge
1Estrich zu hoch eingebracht - Raumhöhe dadurch niedriger 11
2Styropor unter Estrich und Bodenheizung - Wie heisst das Produkt? 12
3Kosten sparen/Keller/günstige Fliesen/versiegelter Estrich? 13
4Dürfen Fliesen auf frischen Estrich gelegt werden? 12
5Risse im Estrich. Problematisch? 25
6Technikraum vor Einbau von Estrich Technik streichen oder später? 16
7Bodenbelag Doppelgarage - Estrich mit 2K-Anstrich? Epoxidharz 19
8Estrich mit Goldsand 17
9Aussparung im Estrich 5cm hoch - Wie wirds gemacht? 10
10Reihenfolge Estrich - Putz 14
11Obergeschoss ohne Estrich - nur Betonboden 15
12Estrich Heizprogramm falsch eingestellt und Heizschlange gelöst 18
13Perimeterdämmung unter Bodenplatte und noch XPS unter Estrich? 28
14Estrich aufheizen mit Grundversorger?! 12
15Bautür nur Einbruch-Schutz/ bessere Materialien - Putz, Estrich? 10
16Estrich bei Wanddurchbruch auffüllen - Wie richtig vorgehen? 10
17Lüften/Trocknen nach Einbringung Estrich/Innenputz sinnvoll? 15
18Estrich Belegreif heizen 23
19Fußbodenheizung Heizwärmebedarf mit mindestens 60 mm Estrich 30
20Supergau - Wasserrohrbruch, Estrich feucht 31

Oben