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Costruttrice
In unserer Landesbauordnung steht Fenster müssen im Lichten mindestens 0,90 x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein, im Lichtschacht muss dann eine Aufstiegsmöglichkeit sein (logischerweise muss die Abdeckung/Rost dann auch leicht entfernbar sein). Schau da aber am besten Mal in der für dich relevanten Landesbauordnung nach, was bei euch vorgeschrieben ist.Das muss ja dann ein Fenster sein, aus dem man (mit Leiter?) rausklettern kann, oder?
Zu Kosten Lichtband/Lichtfluter kann ich nichts sagen, wir haben uns für einen Lichthof entschieden. Das Fenster hat die bei uns vorgeschriebenen 3m Abstand zur Grenze.