Solch eine Regelung hatten wir auch im Kaufvertrag (gegenseitige Übertragung nach Vermessungsergebnis). Da ich dies für Blödsinn hielt, die Gemeinde aber dran fest halten wollte, wurde ergänzt das die Gemeinde die Verfahrenskosten trägt.
Kann ich jedem nur empfehlen. Man zahlt Notar, Gericht, Lageplan usw alles noch mal. Das steht in keinem sinnvollen Verhältnis zu der Fläche, die da übrig bleiben könnte