Lohnt sich die Solaranlage auf dem Dach?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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Alex85

Es geht hier auch mehr darum, gezwungen zu sein, etwas zu tun. Und eine Umsatzsteuererklärung in 5 Minuten, die zeigst du mir mal bitte
Sorry, war übertrieben, es ist nämlich nur ein Klick in der Buchhaltung. Umsatzsteuererklärungen sind so trivial (vereinnahmte Umsatzsteuer vs. verausgabte Umsatzsteuer, vereinfacht gesagt), die erstellt niemand mehr, die werden aus den Buchungen des Monats generiert und übertragen.

Ich geb dir mal ein Beispiel: Ein Steuerberater darf nach Gebührenordnung für eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Mindestsatz und minimalem Gegenstandswert (650€ - da kommste mit Photovoltaik nie dran) 6.80€ netto nehmen.
Eine äquivalente Umsatzsteuerjahreserklärung mit Mindessatz und minimalem Gegenstandswert (8000€ - ebenfalls viel zu hoch für eine Photovoltaik) kostet 86€.
Zudem dürfte bei den geringen Umsätzen spätestens nach dem ersten Jahr keine monatliche Voranmeldung mehr gefordert sein, sondern gar nur eine jährliche. Die Grenzen dafür habe ich aber gerade nicht mehr im Kopf.
 
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A

Alex85

Die Wartung der Heizung kann sehr wohl steuerlich geltend gemacht werden (unter Voraussetzungen und nicht unbegrenzt natürlich).
Ja das stimmt. Aber im deutlich geringeren Umfang. Die Wartung an der Photovoltaik läuft komplett netto, sofern man nicht für die Kleinunternehmerregelung optieren will (und kann), und mindert zudem den Gewinn und damit die Einkommensteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer.
 
T

toxicmolotof

Es geht hier auch mehr darum, gezwungen zu sein, etwas zu tun. Und eine Umsatzsteuererklärung in 5 Minuten, die zeigst du mir mal bitte
@raffa

Ich bestätige es gerne, dass die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich Umsatzsteuererklärung ist Humbug) keine 5 Minuten braucht. Ich mache die jetzt seit etwa 15 Monaten und will sogar soweit gehen, dass die 5 Minuten pessimistisch sind. Eher 3 Minuten.

Und idR bekommt man das FA schon nach einem Jahr dazu, die Anmeldung maximal pro Quartal, eher gar nicht mehr abgeben zu müssen.

Dann gibt's nur noch einmal im Jahr die Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung (die sowieso jeder machen sollte, schon aus anderen Gründen).
 
C

CiJay

Ich wollte hier jetzt keine Steuerdiskussion auslösen [emoji85]

Die Grenze für Kleinunternehmer liegt bei 17.500€ Umsatz (nicht Gewinn) im Jahr.
$19 Umsatzsteuergesetz

Der Aufwand ist tatsächlich nicht hoch. Die Abschreibung rechnest du einmal am Anfang mit Excel aus. Die Mühe sollte man sich einmal machen weil es Sinn macht erst degressiv abzuschreiben und erst später zu wechseln und linear abzuschreiben.

Ansonsten gibt es tatsächlich nicht viel Papierkram. Ausgaben hat man ja selten. Vielleicht Mal was wegen Wartung oder falls es Mal ne Reinigung erfordert oder sowas. Das kommt ja alles nicht jeden Monat und auch nicht in Massen vor.
Dann die Einnahmen rechnen glaube ich die Energieversorger in der Regel 1x im Monat ab. Also auch nur ein Blatt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Umsatz 17.500€ übersteigt ist bei einer Photovoltaik zum "Eigenbedarf" eher gering. Man meldet daher eh sofort als Kleinunternehmen an, somit ist die Abgabepflicht automatisch jährlich, die Umsatzsteuervoranmeldung und -Erklärung erübrigt sich. Ebenso sind Vorauszahlungen kein Thema.

Unter diesen Voraussetzungen ist der Aufwand tatsächlich gering. Zum Steuerberater muss man da auch nichts geben, dass schafft jeder allein Zuhause.

Man sollte nur eben dran denken wie das gehandhabt werden muss weil es einigen nicht bewusst ist.

Ich habe vor 5 Jahren mit einem Kollegen das Thema gehabt, der auf sein Haus eine Photovoltaik machen wollte. Er hat damals ausgerechnet sie amortisiert sich fast zeitgleich mit dem Zeitpunkt wo sie ausgetauscht werden muss. Der finanzielle Vorteil ist kaum bis gar nicht vorhanden, vor allem wenn man seinen zusätzlichen Aufwand mit einem Stundenlohn in die Kalkulation mit rein nehmen würde.

Vor 10 Jahren habe ich das mit meinem Chef durch kalkuliert aus Interesse. Wir sind damals schon aufs selbe Ergebnis gekommen. Damals war das glaube ich sehr gut subventioniert, ich weiß nicht wie stark es heute subventioniert ist...
 
A

Alex85

Erfahrungen vor x Jahren taugen nichts, weil der Markt stark in Bewegung ist. Alleine letztes Jahr sind die Preise für Photovoltaik um 10% gefallen, die Vorjahre sehen nicht viel anders aus. Auf der anderen Seite ändert sich die Einspeiseverügtung. Ertragsprognosen sind zudem individuell und natürlich wichtig, um den ROI ermitteln zu wollen.

Man meldet daher eh sofort als Kleinunternehmen an, somit ist die Abgabepflicht automatisch jährlich, die Umsatzsteuervoranmeldung und -Erklärung erübrigt sich. Ebenso sind Vorauszahlungen kein Thema.
Man meldet garantiert nicht sofort die Kleinunternehmerregelung an, weil man vom Investment die Umsatzsteuer ziehen will. Dafür muss man aber auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer zahlen. Nach 5 Jahren kann man, sofern man unter den Umsatzgrenzen bleibt, in die Kleinunternehmerregelung wechseln, wenn man das für sinnvoll erachtet. Das muss man rechnen.
 
M

miho

Erfahrungen vor x Jahren taugen nichts, weil der Markt stark in Bewegung ist. Alleine letztes Jahr sind die Preise für Photovoltaik um 10% gefallen, die Vorjahre sehen nicht viel anders aus. Auf der anderen Seite ändert sich die Einspeiseverügtung. Ertragsprognosen sind zudem individuell und natürlich wichtig, um den ROI ermitteln zu wollen.
Der Vergleich kann durchaus recht interessant sein. Mein Schwiegervater hat vor knapp 10 Jahren ca. 12k€ in eine Photovoltaik Anlage investiert. Damit nimmt er mit der damaligen Einspeisevergüung und der Vergütung für den Eigenverbrauch ca. 1200€ im Jahr ein.
Wir werden jetzt ebenfalls für unsere Anlage ca 12k€ bezahlen und mit der heutigen Einspeisevergütung etwa 1200€ einnehmen.
Die Anlagen unterscheiden sich gewaltig. Er hat 3-4kWp, wir 9,9. Trotzdem hat sich an der Rendite wenig geändert.

Zu den generellen Aspekten schreibe ich separat etwas.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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