R
R.Hotzenplotz
Wir erhalten nun eine Gasheizung plus Solarunterstützung samt Fußbodenheizung.
Welche Faktoren müssen bei der Auslegung der Fußbodenheizung beachtet werden, damit diese auch perspektivisch geeignet ist, falls man doch mal eine Wärmepumpe einbaut? Ich habe mal irgendwo gelesen, dafür müsste die Fußbodenheizung bestimmte Voraussetzungen erfüllen aber ich finde nicht mehr, welche das sind. Ich möchte das noch mal rechtzeitig vor Verlegung abklären, so dass ich mir nicht für die Zukunft jegliche Flexibilität nehme.
Und so sieht die Heizungsplanung aus.
Wobei sich im KG noch ändert, dass nur der Raum oben links und unten links beheizt werden. Der Raum dazwischen sowie der Raum unten rechts nicht.
Das wundert mich auch. Es ist zwar genau so vertraglich festgelegt aber im Rahmen der Gespräche seiner Zeit mit anderen Massivhausanbietern hieß es, man müsse zwingend alles beheizen, da man sonst aus gesetzlichen Gründen den kompletten Kellerabgang vom EG Flur dicht machen müsste mittels einer Tür. Das sieht man nun aber nicht so. Der baubegleitende Sachverstände sagt, er sei kein Experte in Sachen Heizung (kann doch eigentlich auch nicht sein, dass man nun auch noch einen Heizungsexperten als weiteren Gutachter braucht).
Welche Faktoren müssen bei der Auslegung der Fußbodenheizung beachtet werden, damit diese auch perspektivisch geeignet ist, falls man doch mal eine Wärmepumpe einbaut? Ich habe mal irgendwo gelesen, dafür müsste die Fußbodenheizung bestimmte Voraussetzungen erfüllen aber ich finde nicht mehr, welche das sind. Ich möchte das noch mal rechtzeitig vor Verlegung abklären, so dass ich mir nicht für die Zukunft jegliche Flexibilität nehme.
Und so sieht die Heizungsplanung aus.
Wobei sich im KG noch ändert, dass nur der Raum oben links und unten links beheizt werden. Der Raum dazwischen sowie der Raum unten rechts nicht.
Das wundert mich auch. Es ist zwar genau so vertraglich festgelegt aber im Rahmen der Gespräche seiner Zeit mit anderen Massivhausanbietern hieß es, man müsse zwingend alles beheizen, da man sonst aus gesetzlichen Gründen den kompletten Kellerabgang vom EG Flur dicht machen müsste mittels einer Tür. Das sieht man nun aber nicht so. Der baubegleitende Sachverstände sagt, er sei kein Experte in Sachen Heizung (kann doch eigentlich auch nicht sein, dass man nun auch noch einen Heizungsexperten als weiteren Gutachter braucht).
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