Luftwärmepumpe oder Gas und Solar nutzen?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Nordlys

Nordlys

zu rupp. Freisteller gibt es nicht in SH beim Hausbau. Man hat immer eine Genehmigung. Wenn B Plan, und man baut danach ohne Extrawürste, dann ist es eine vereinfachte Genehmigung, die innerhalb von vier Wochen oder sogar rascher da ist.

zu hotze. Bestätigung geben und dazu sagen, Du gehst davon aus, dass diese Lösung die Energieeinsparverordnung einhält. zack und fertig.
 
R

ruppsn

zu rupp. Freisteller gibt es nicht in SH beim Hausbau. Man hat immer eine Genehmigung. Wenn B Plan, und man baut danach ohne Extrawürste, dann ist es eine vereinfachte Genehmigung, die innerhalb von vier Wochen oder sogar rascher da ist.
Ahh, interessant, wusste ich tatsächlich nicht. Aber was ist denn dann der Unterschied zur Genehmigungsfreistellung. Die sagt ja nichts Anderes: wenn Bebauungsplan und man hält sich dran, Gemeinde (nicht Bau/Landratsamt) genehmigt und man darf bauen, sobald aber jemandem der Furz quer hängt und beim Amt eine Überprüfung erwirkt, steht die Baustelle (aufschiebende Wirkung des Freistellers). Beim Bauamt vereinfachte Genehmigung geht in 8 bis 12 Wochen (aktuell eher 12), kostet 0,1% der Baukosten Genehmigungsgebühr, hat aber keine aufschiebende Wirkung. D.h. keiner kann mal soeben einen Baustopp verordnen, weil er Lust dazu hat. Voller Bauantrag (macht kein Mensch hier mehr, wenn Bebauungsplan), DEUTLICH länger (teilw. 8 Monate und länger) und anderer Gebührenschlüssel.
Bei euch in SH also die Wahl nur vereinfachte Genehmigung (von wem erteilt?) oder richtige? Falls ja, wann kann von Dir dann der Fall mit den beiden Hanseln eintreten, wenn Deine Genehmigung erteilt wurde und keine aufschiebende Wirkung hat? Hm, nee, so ganz blicke ich es noch nicht [emoji51]
 
Nordlys

Nordlys

Die Genehmigung erteilt immer das Kreisbauamt oder bei den vier kreisfreien Städten deren städtisches . Der Dienstweg ist immer Einreichung via Gemeindebauamt zum Kreis (hier praktisch, wenn B Plan, macht der MA der Kommune da Stempel darauf, sagt B Plan konform, und dann gehts beim Kreis ruckzuck). Ich seh den Unterschied eher in der Länge des Fragebogens zur Antragstellung.Auch eine normale Baugenehmigung geht hier, wenn alles vorhanden, in 4-6 Wochen durch. Zu den Kosten. Gezahlt habe ich bei Wert 160 tsd. 800,- Euro an den Kreis.
Einfach so bauen darf ich hier in SH fast gar nichts, nen Gartenhaus, nen Carport vielleicht. Da muss ich noch nicht mal was melden oder anzeigen.

Der Baustoppfall: Nachbar bezweifelt, ob alles ok. Behauptet, wir hätten zu hoch gebaut. zu viel Sand aufgefahren. Er keine Sonne, sagt er. Er zum KBA. Die rufen Bauherren, in der Praxis den BU an. Was macht ihr da? Da quaakt einer! BU sagt, nichts anders als in der Genehmigung. Nichts? Nichts! Ok. Der MA vom Amt fährt noch mal raus, sehr zeitnah, wenn alles ok, kriegt der Typ Absage, wenn dem aber nicht so und wir haben gelogen, dann wird er eselig und Stopp. Das geschah hier zum Beispiel bei einem Opa, der meinte sein Haus gehöre auf nen Feldherrnhügel. Den haben sie gezwungen, die teure rangefahrene Erde wieder weg zu fahren und sich an die Regeln zu halten, dass das vorhandene Gelände nicht zu verändern ist und Bodenplatten incl. Terrassen auszumitteln sind.
 
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Alex85

Der Unterschied ist in Zweifelsfall der Ansprechpartner. In Baugenehmigungsverfahren ist das Amt mit der Prüfung betraut und „legalisiert“ die Planung. Wenn jemand Streit sucht, streitet er gegen die Genehmigung und damit das Amt.
In Freisteller wird nur festgestellt, dass keine Genehmigung erforderlich ist. Wenn jemand Streit sucht, ist der Weg ein privatrechtlicher gegen den Bauherren.

Karsten, da sei mal froh, wenn das bei euch so schnell geht. Die Landesbauordnung NRW setzt 6 Wochen Frist für vereinfachte Baugenehmigungen an, verlängerbar auf 12 Wochen.
Unter 12 Wochen hat von den neuen Nachbarn keiner den Bescheid gehabt. Eher 14 Wochen, darum traut sich ja keiner zu streiten ...
 
R

ruppsn

Das geschah hier zum Beispiel bei einem Opa, der meinte sein Haus gehöre auf nen Feldherrnhügel.
Hm, nach Franken ist der nicht zufällig gezogen, oder? Wir haben hier nämlich auch so einen Fall (der besagte mit Baustopp) - nur hatte er schon in einer Nacht und Nebel-Aktion die Bodenplatte gießen lassen. Jetzt steht alles seit September, inklusive verrottendes Material und Baukran...

Bauen darf man hier auch nicht einfach so, das ist vielleicht falsch rüber gekommen. Bauherr will bauen, Eingabeplanung geht vom Architekten/GU an das Gemeindebauamt zur stichpunktartigen Überprüfung: Stellplätze beachtet, nominal Abstandsflächen richtig, Freiflächengestaltungs- und Entwässerungsplanung dabei. Dann sagt der hopp oder topp, bringt es bei Topp in die nächste Gemeinderatssitzung ein und die winken es formal durch. Und los kann es gehen. Zeitaufwand 2 bis 4 Wochen (je nachdem wann der nächste Grundriss tagt), Kostenaufwand: 40€.

Kniffeliger wird es bei leichten Abweichungen vom Bebauungsplan, bspw. wenn gen öffentlichen Raum in einem kleinen Bereich die Abstandsfläche unterschritten wird oder andere Dachfarbe gewünscht wird. Dann muss der Grundriss das genehmigen - isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan schimpft sich das dann. Bei Dachfarben ist er aber in unserem Fall zickig wie nur was, nicht mal das Gemeindebauamt kann da die Launen des Grundriss nachvollziehen.
Unterschied ist hier tatsächlich im wesentlichen die Auswirkung auf die Bauaktivitäten: Freistellung - ruft jemand aus Laune bei Landesamt als Genehmigungsbehörde an, müssen die den Sachverhalt prüfen, für die Dauer der Prüfung steht die Baustelle. Bei Baugenehmigung prüfen die die Baustelle, die Bauaktivitäten gehen aber weiter. Bei unserem Feldherren war es so, dass er die Abstandsflächen einfach falsch berechnet und zu wenige Stellplätze ausgewiesen hatte. Abstandsflächen hat er bspw. nicht vom natürlichen Gelände, d.h. inklusive Aufschüttung gerechnet, sondern von der OK Aufschüttung - macht bei 1,80cm Aufschüttung schon was aus. Hätte meiner Meinung nach das Gemeindebauamt eigentlich sehen müssen, die sagen aber, dass ihnen dafür das Fachpersonal fehle, sie nur eine oberflächliche Prüfung machen. Meine Empfehlung: Nachbar sei wachsam und schaue Dir die Pläne im Bauamt an, wenn Dir was merkwürdig vorkommt. In dem Fall war es gut, sonst hätte er zum zweiten Mal (!) in der unmittelbaren Nachbarschaft zu groß gebaut. Wenn es dann erst mal steht, heißt es dann nämlich Rückbau sei unverhältnismäßig... so kann man auch Tatsachen schaffen...

Ok, back to topic [emoji51]
 
R

R.Hotzenplotz

Die Berechnungen wurden nun erstellt. Scheint nun also endgültig bei Gas / Solar zu bleiben.

Der vorläufige Energieausweis weist 35,8kWh als Endenergiebedarf aus und 42,1 kWh als Primärenergiebedarf. Anforderungswert lt. Energieeinsparverordnung wird mit 47,2 kWh ausgewiesen.

Solaranteil wird hier mit 16,1% aufgeführt.

Daraus ergibt sich ein Bedarf an:
a) Gas: 12.862 kWH
b) Hilfsenergie (Strom): 1.501 kWh


Bei den Gerätschaften steht:
Gas Brennwertkessel mit 17 kW (Auslegung durch TGA Planer erforderlich)

Warmwassererzeugung (Bedarf 5.009 kWh):
40% durch Solaranlage
60% durch Gasheizung


Ansonsten steht zig mal drin "Auslegung durch TGA Planer erforderlich".
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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