S
SoL
Nö. Er hat einen Vertrag mit dem GU und einen mit Euch. Dem GU hat er das Gewerk abgenommen. Wenn er danach mit Euch ein Problem bekommt (weil ihr das Ergebnis nicht akzeptiert, weil anders, als vertraglich vereinbarte), dann liegt das Problem beim Bauträger.Es wurde keine Abnahme der einzelne Gewerke angeboten, sodass ich während des Baus Leitungen, die verbaut wurden, nicht prüfen konnte. Der Bauträger hat nach eigener Aussage alle Gewerke von seinem GU abgenommen. Er hätte doch die Pflicht gehabt, seinen GU auf den Fehler hinzuweisen, oder nicht?
Warum sprecht ihr eigentlich mit dem GU, habt Ihr mit dem irgendein vertragliches Verhältnis?