Falls der Verkäufer eine Erbengemeinschaft ist, ist eine geradezu typische Vorgehensweise die:
1. Makler einschätzen lassen, für wieviel man das Objekt loskriegt
2. Beratung aller Miterben, Ergebnis ist der Preis im Inserat
3. Irgendwer bietet dann mehr als erwartet, ein Weiterer geht noch ein bißchen drüber
4. Die Erbengemeinschaft fängt wieder an, vom einst gefundenen Preis wegzuträumen und die ganze Wirkönnenunsnichteinigenarie beginnt von vorn.
Der Makler wird das aber selten so offen sagen. Meist verläuft das Ganze dann im Sande und bewegt sich erst wieder wenn einer der Miterben stirbt und Nacherben das Thema wieder ansprechen oder ein Druck auf das erneute Nachdenken ausgeübt wird, und sei es nur die Erhöhung der Straßenkehrgebühr.