A
apokolok
Der Maklervertrag ist ganz normal.
Der Makler hat nur dann einen Anspruch auf seine Courtage, wenn ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt.
Den müsst ihr als Erbengemeinschaft abschließen, also auch nur zu den von euch gewünschten Konditionen.
Da gibt es keinerlei Fallstricke oder ähnliches. Wenn er niemanden findet, der euren Wunschpreis bezahlt, bekommt er auch keine Kohle.
Der Makler hat nur dann einen Anspruch auf seine Courtage, wenn ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt.
Den müsst ihr als Erbengemeinschaft abschließen, also auch nur zu den von euch gewünschten Konditionen.
Da gibt es keinerlei Fallstricke oder ähnliches. Wenn er niemanden findet, der euren Wunschpreis bezahlt, bekommt er auch keine Kohle.