Maklervertrag Grundstück Ackerland

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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A

apokolok

Der Maklervertrag ist ganz normal.
Der Makler hat nur dann einen Anspruch auf seine Courtage, wenn ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt.
Den müsst ihr als Erbengemeinschaft abschließen, also auch nur zu den von euch gewünschten Konditionen.
Da gibt es keinerlei Fallstricke oder ähnliches. Wenn er niemanden findet, der euren Wunschpreis bezahlt, bekommt er auch keine Kohle.
 
K

karl.jonas

Der Maklervertrag ist ganz normal.
Ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben, weil er euch de facto verbietet, das Grundstück ohne den Makler zu verkaufen. Die Exklusivregelung ist üblich (ihr dürft also nicht mehrere Makler gleichzeitig beauftragen). Aber hier müsstet ihr ja sogar den Makler bezahlen, wenn du selbst kaufen würdest. Oder vielleicht dein Kumpel aus dem Verein, dem du davon erzählst.
Ich würde darauf bestehen, dass diese Passage gestrichen wird.
 
Tassimat

Tassimat

Nach Rücksprache mit der Stadt, wird es aber erstmal kein Bauland und weil so klein nicht von Interesse da etwas zu bewegen…..
Und die angrenzende Grundstücke, die ebenfalls noch nicht Bauland sind, was sind das für Grundstücke, wem gehören sie, was ist auf denen drauf? Gibt die Gesamtmasse an Grundstücken genügend Fläche her, um 30 Einfamilienhäuser inkl. Straßen zu bauen? Weißt du, wem die angrenzden Grundstücke gehören und was der vor hat?
Hat das Grundstück Zugang zu einer Straße innerhalb der Stadt, so mit Bürgersteig usw?

Stell das Grundstück privat ins Internet zum Verkauf und gut ists.
Oder kaufe das den anderen Erben für 12€/m² ab und warte 30 Jahre, ob sich was tut. Bis das Grundstück möglicherweise vergoldet wird zahlst du die laufenden Kosten.
 
A

apokolok

Ich würde diesen Vertrag nicht unterschreiben, weil er euch de facto verbietet, das Grundstück ohne den Makler zu verkaufen. Die Exklusivregelung ist üblich (ihr dürft also nicht mehrere Makler gleichzeitig beauftragen). Aber hier müsstet ihr ja sogar den Makler bezahlen, wenn du selbst kaufen würdest. Oder vielleicht dein Kumpel aus dem Verein, dem du davon erzählst.
Ich würde darauf bestehen, dass diese Passage gestrichen wird.
Auch das ist völlig normal. Wenn man einen Makler beauftragt, will der dann eben auch seine Courtage.
Wenn man sich selber drum kümmert braucht man auch keinen Makler.
 
R

Roger12

Auch das ist völlig normal. Wenn man einen Makler beauftragt, will der dann eben auch seine Courtage.
Wenn man sich selber drum kümmert braucht man auch keinen Makler.

Danke!
denn meine Frage war ob ich etwas zahlen muss bei nicht Verkauf oder Gebotsablehnung…warum ich es verkaufe und einem Makler gebe, bleibt ja eigentlich meine Sache…
 
B

Benutzer200

08/15 Makleralleinauftrag. Das ist einfach ein Standardvertrag. Verdiente Provision bei Verkaufsabschluss, also kein reiner Nachweisvertrag.

Davon abgesehen, würde ich ihn allerdings nicht unterschreiben, da es den Aufwand nicht wert ist und das Grundstück sowieso nicht verkauft wird. Jedenfalls nicht zum gewünschten Preis. Aber das möchtest Du ja nicht hören.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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