Mangelhafte(?) Dehnungsfuge in Klinkerfassade

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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11ant

11ant

warum ?!
ich will das nur als beachten Thread angezeigt bekommen bei der Masse. Finde es ein interessantes Thema.
Du hast ernsthaft bei sechstausend Beiträgen noch nicht mitbekommen, daß Du keinen leeren Beitrag zu schreiben brauchst (und m.E. netiquettehalber auch nicht solltest) bloß um den betreffenden Thread zu abonnieren ? ? ? ? ?

Fehlende Dehnungsfuge oben bei 14 m hatte ich schon bei Abnahme gerügt
Eine Dehnungsfuge "bei 14 m" ist ein Mißverständnis: eine Empfehlung, bei Längen oberhalb 14 m eine Dehnungsfuge vorzusehen, bedeutet: hat ein Bauteil eine höhere Länge als 14 m, sollte man es an einer geeigneten Stelle mit einer Dehnungsfuge versehen; es bedeutet nicht, es irgendwo auf freier Strecke mit einer Dehnungsfuge zu versehen, die von einem der Enden gesehen am Vierzehnmeterpunkt liegt !

Derzeit wurde nur die schadhafte, mäandernde Fuge vorn an der Ecke getrennt. Ich meine aber, dass auch jeweils zu Beginn der Stürze eine Trennung erforderlich ist.
Was meinst Du mit dieser schadhaften Fuge ? - einer Dehnungsfuge wegen Schub und Schwund schadet es übrigens nicht, gezahnt zu verlaufen. Es ist insofern nicht erforderlich, an einem Bauteileübergang - der an sich eine gut geeignete Stelle ist - den Takt eines Verbandes zu unterbrechen. Ein "Verwischen" der Dehnfuge diskret in das Fugenmuster integriert ist also kein Fehler in der fachgerechten Ausführung. Aber schlimm wird es erst, wenn neunmalkluge Halbwissende "Gutachter" werden
 
O

Otus11

Es ist insofern nicht erforderlich, an einem Bauteileübergang - der an sich eine gut geeignete Stelle ist - den Takt eines Verbandes zu unterbrechen.
Käse.
Siehe oben #6, das Zitat der Ziegelindustrie selbst:
"Um Risse durch Zwangsspannungen in der Verblendschale zu vermeiden, müssen alle mit dem Hintermauerwerk befestigten Fertigteilsturze durch Anordnung von vertikalen Dehnungsfugen vom angrenzenden Mauerwerk getrennt werden (Bild 17), denn die Verformungseigenschaften der beiden Schalen einer zweischaligen Außenwand sind völlig unterschiedlich. Wahrend die tragende Innenschale in Abhängigkeit des verwendeten Mauersteins Kriech- und Schwindverformungen unterliegt, muss bei der Verblendschale mit thermohygrischen Längenänderungen gerechnet werden."
 
11ant

11ant

Käse.
Siehe oben #6, das Zitat der Ziegelindustrie selbst:
"Um Risse durch Zwangsspannungen in der Verblendschale zu vermeiden, müssen alle mit dem Hintermauerwerk befestigten Fertigteilsturze durch Anordnung von vertikalen Dehnungsfugen vom angrenzenden Mauerwerk getrennt werden [...] muss bei der Verblendschale mit thermohygrischen Längenänderungen gerechnet werden."
Eben kein Käse:
"Vertikal" meint nicht zwingend "lotrecht" - sondern, daß es hier auf vertikale, nicht aber horizontale Fugen ankommt; siehe: "Längen-", nicht "Höhen"Änderungen. Normenexegese ist ein Feld für sich. Man sieht, es fehlt manchen Normentext- und Verarbeitungsempfehlungen-Lesern an Vorstellungskraft für die Inhalte, um die es geht.
 
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