Massive Probleme mit Bauträger - Vertragsauflösung möglich?

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H

hg6806

Naiv nicht, eher unwissend. Ich habe mich halt nicht sauber ausgedrückt und hier nicht rübergebracht, dass ich den Bauvertrag schon lange abgeschlossen habe und dann statt Werkplanung Werkvertrag gemeint.

Im Prinzip ist ja alles fix. Die geringere Wohnfläche haben wir zu spät entdeckt. Das Angebot des noch teureren Keller kam halt erst letzte Woche, und seit dem gibt es halt Diskussionsbedarf, zumal wir noch immer keine richtige Kostenaufstellung des Kellers haben (und dies schon vor einigen Wochen angefragt haben). Ist es denn unüblich, dass man bei einem WU-Keller dies aufgeschlüsselt haben möchte, wie das ursprüngliche Fundament gegengerechnet wird, wie viel Stahl drin ist, etc?
 
E

Explosiv

Hi
schau noch mal genau in Deinen Bauvertrag hinein. Was an Leistung wurde da vereinbart? Du schreibst, im Angebot stehen 143 m² drin, stehen die auch im Vertrag oder wird ein Haus gemäß Angebot vereinbart? Dann stehen Dir auch die angegebenen Quadratmeter zu.
Fehlt eine Angabe zur geschuldeten Wohnfläche, ist das schlecht. Zum Vertrag gehört auch die Bau- und Leistungsbeschreibung, schau auch darin nach.

Generell scheint es so zu sein, dass bei "günstigen" Bauträgern jede noch so kleine Änderung nach Abschluss des Vertrages relativ teuer wird. Ob ein Bauträger seine Kalkulation gegenüber dem Kunden offenlegen muss, wage ich zu bezweifeln. Ordentlich wäre es gewesen, die verschiedenen Kellervarianten, die je nach Bodengutachten in Frage kommen, in den Vertrag mit aufzunehmen und die unterschiedlichen Zuschläge zum Standard dort zu vermerken. Im Nachhinein ist man dem Bauträger mehr oder weniger ausgeliefert, hat man erst mal unterschrieben.
Um noch etwas zu retten, würde ich den Bau jetzt stoppen und erst das Gespräch verlangen. Kann ja gar nicht angehen, dass die nicht mehr mit einem reden wollen. Die Werkplanung ist wohl noch nicht abgeschlossen und der Werkplan noch nicht vom Kunden gegengezeichnet, da lässt sich vielleicht auf diesem Wege noch etwas erreichen. Wenn der Bauträger die Wandelemente bereits herstellen lässt, ohne dass die Werkplanung fertig ist, ist das imho sein Risiko.

Spätestens jetzt externen Bausachverstand einkaufen, ggf. über Bauherren-Schutzbund.
 
D

diamond

ganz ehrlich, kann man sich nicht mal vorher mit dem Thema bauen beschäftigen???ich hab das Gefühl viele gehen so dermaßen blauäugig an dieses Thema ran, dass es schon wehtut. da wird bei jedem Wasserkocher oder Fernseher mehr Recherche betrieben als beim wahrscheinlich größten Projekt im leben. wenn man sich selbst nicht zutraut auf fallen im Bauvertrag (ja Werkvertrag!) zu achten, dann kann man für ein paar zusätzliche Euros einfach professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und dann ruhig einschlafen abends. dass man nicht vor allem dingen sicher sein kann, ist klar, aber zumindest mal verstehen was man da unterschreibt und welche Konsequenzen es hat, das wär doch das mindeste. sorry, aber unwissend ist hier für mich garkein Ausdruck. und hinterher sind immer alle anderen schuld, auch klar. Hauptsache unterschreiben, denn die ganze Sache ist wahrscheinlich auch so eng geplant, dass 3 Monate längere Bauzeit den finanziellen Ruin bedeuten.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Naiv nicht, eher unwissend. Ich habe mich halt nicht sauber ausgedrückt und hier nicht rübergebracht, dass ich den Bauvertrag schon lange abgeschlossen habe und dann statt Werkplanung Werkvertrag gemeint.
Sorry, es liest sich anders ...

Es verlangt Niemand ernsthaft von einem Laien, auch nicht ich, etwas Substanzielles zum/über das Thema Hausbau zu wissen. Dafür gibt es neben Foren, als erstem Überblick, reichlich Möglichkeiten, sich ein Grundwissen anzueignen, welches hilft, die anstehenden Gespräche einordnen zu können; mehr ist so oder so nicht möglich und auch nicht zwingend notwendig. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß die Papiere, welche ein(e) BauherrIN unterschreibt, von ihr/ihm auch verstanden werden sollten. Wer das (imho nachvollziehbar) nicht kann, sollte externe Hilfe in Anspruch nehmen; dafür gibt es diese Menschen. Weiters setze ich voraus, daß - ist der Werkvertrag erst mal unterschrieben - sich die Bauherren die weiteren Abläufe erklären lassen. Ich bin stets erstaunt, wenn ich Beiträge wie Deine lese; die Kunden meines Partners, wie auch meine, fragen uns Löcher in den Bauch ... zu allen Zeiten der Zusammenarbeit; wir ermuntern auch dazu, denn es gibt nichts Schlimmeres, als im Dunkeln zu stochern. Denn dann stellt sich im Nachgang nicht selten das Gefühl des "überrumpelt worden sein", ein und das ist toxisch für eine temporäre Partnerschaft von ca. 12 Monaten; beginnend vom ersten Kennenlernen bis Schlüsselübergabe. Also fragen, fragen, fragen ... btw. ist dies auch ein guter Indikator, den möglichen Baupartner besser einzuschätzen; seine Motive kennenzulernen. Kein(e) Richterin spricht im worst case ein pauschales Urteil zu Deinen Gunsten aus, "nur" weil Du Laie bist; das ist, Mutter Natur sei Dank, vorbei.

Ist es denn unüblich, dass man bei einem WU-Keller dies aufgeschlüsselt haben möchte, wie das ursprüngliche Fundament gegengerechnet wird, wie viel Stahl drin ist, etc?
Das kommt darauf an. Baust Du via Architekt in Einzelvergabe der Gewerke, hast Du alle Rechte nach spezifischer Aufschlüsselung, denn Du bist der alleinige Auftraggeber. Baust Du dagegen über einen Generalübernehmer/-Unternehmer (GÜ/GU) ist Deine einzige Quelle die vertraglich vereinbarte Baubeschreibung (BB), evtl. Zusatzvereinbarung (ZV) sowie der Werkvertrag (WV) selbst, denn der GÜ/GU ist der Auftraggeber und Dir nur verpflichtet, einen mängelfreien Bau zu übergeben. Was allen Vertragsmodellen am/im Bauwesen gemein ist, sie sind verpflichtet, stets nach den aktuell gültigen, technischen Bestimmungen zu bauen.


Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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