B
Bauexperte
Hallo,
Sofort: unabhängig von der Vertragsgestaltung nach VOB/Baugesetzbuch, die Zahlung einstellen und einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzuziehen; entsprechende Anschriften erhältst Du über die Architektenkammer als auch über die Energieagenturen; das Honorar ist frei verhandelbar. Wenn Du Dich in rechtlichen Dingen wenig auskennst, macht es keinen Sinn, Dir die Wirkung einer „Mängelrüge mit Fristsetzung“ zu erklären; der Gutachter wird sie aber sehr wohl kennen.
Zeige ihm Deine Vertragsunterlagen, Deine Abschlagszahlungen, Deine Baustelle - kurz Alles was nötig ist, damit er sich einen Überblick verschaffen kann; er wird wissen, was als Nächstes zu tun ist und ob ggf.. ein Rechtsanwalt einzuschalten ist.
Ich wünsche Dir, dass Du mit einem „blauen“ Auge davon kommst.
Freundliche Grüße
Was um Alles in der Welt, hat Dich geritten, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen? Ich weiß, dass Gier Hirn frißt, aber so naiv kann Einer allein eigentlich nicht sein Es ist seriös, wenn nach Fertigstellung des Rohbaus 50-55% der Bausumme bezahlt sind; dies entspricht dann auch in aller Regel dem Bautenstand.Bezahlt haben wir zum jetzigen Zeitpunkt 79 % der Bausumme.
Sofort: unabhängig von der Vertragsgestaltung nach VOB/Baugesetzbuch, die Zahlung einstellen und einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hinzuziehen; entsprechende Anschriften erhältst Du über die Architektenkammer als auch über die Energieagenturen; das Honorar ist frei verhandelbar. Wenn Du Dich in rechtlichen Dingen wenig auskennst, macht es keinen Sinn, Dir die Wirkung einer „Mängelrüge mit Fristsetzung“ zu erklären; der Gutachter wird sie aber sehr wohl kennen.
Zeige ihm Deine Vertragsunterlagen, Deine Abschlagszahlungen, Deine Baustelle - kurz Alles was nötig ist, damit er sich einen Überblick verschaffen kann; er wird wissen, was als Nächstes zu tun ist und ob ggf.. ein Rechtsanwalt einzuschalten ist.
Ich wünsche Dir, dass Du mit einem „blauen“ Auge davon kommst.
Freundliche Grüße