Vom Zugewinn ist doch aber auch das Darlehen abzuziehen. Also wenn mindestens Werteinschätzung gleich und brav getilgt wurde, müsste es theoretisch genau um den Vermögenszugewinn neu beleihbar sein. Da der Lebensteilungsperson nur die Hälfte des Zugewinns zusteht, sollte es eigentlich nie ein Problem geben, diesen auszuzahlen oder habe ich einen Denkfehler? Wenn der Markt kollabiert, gibt's ja keinen Zugewinn...