Mehrkosten durch erneute Statikberechnung

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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A

Andre77

Ich finde es etwas eigenartig das für sowas kleines Geld genommen wird. Ich hatte eine tragende Wand öffnen lassen, also ein Durchgang mit Sturz, ohne Tür. Andere Änderungen waren keine tragenden Wände. Wurde nichts extra im Sinne von Statikberechnung verlangt. Vielleicht ist es tatsächlich die Reihenfolge, das schon etwas passierte im Hintergrund.
 
Y

ypg

Okay, das heißt wir zahlen wegen einer Wand eine komplett neue Berechnung.
Eher dafür, dass überhaupt die Akte wieder in die Hand genommen wird und reingedacht werden muss.
Ich finde es etwas eigenartig das für sowas kleines Geld genommen wird.
Oft bei GUs eine Pauschalleistung. Kaum wird ein Typenhaus verändert, nimmt der eine 1500€, der andere 3000€.
Warum eine Individualplanung nochmal Kosten verursacht, also schon der Statiker während der Planung im Boot sitzt, müsste uns der TE erzählen. Denn wir wissen ja nicht, inwieweit die Planung schon abgeschlossen wurde. Im Vertrag steht sicherlich das ein oder andere, das zur Aufklärung dienlich sein könnte.
Da gibt's wahrscheinlich regionale Unterschiede.
S.o., eher Vertragsbedingungen von GU
 
H

HnghusBY

Eher dafür, dass überhaupt die Akte wieder in die Hand genommen wird und reingedacht werden muss.

Oft bei GUs eine Pauschalleistung. Kaum wird ein Typenhaus verändert, nimmt der eine 1500€, der andere 3000€.
Warum eine Individualplanung nochmal Kosten verursacht, also schon der Statiker während der Planung im Boot sitzt, müsste uns der TE erzählen. Denn wir wissen ja nicht, inwieweit die Planung schon abgeschlossen wurde. Im Vertrag steht sicherlich das ein oder andere, das zur Aufklärung dienlich sein könnte.

S.o., eher Vertragsbedingungen von GU
Ich kann nur davon ausgehen, dass man die Statik eben schon gerechnet hat und davon ausging, dass keine Änderungen diesbezüglich mehr kommen werden.

Es scheint jedoch keine klare Regelung zum Ablauf zu geben, wann die Statik geprüft wird. Am Ende müssen wir das ganze eben als Lehrgeld verbuchen. Wenn es kein unübliches Vorgehen ist, dann kann man dem GU ja auch keinen Vorwurf machen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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