Mietkauf innerhalb der Familie (mit Eigentumsanteil?)

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negRomino

Hallo zusammen,
hier mein mittlerweile dritter Beitrag zu dieser Immobilie und einer Frage zu den Möglichkeiten eines Mietkaufs mangels Eigenkapital.
Kurze Zusammenfassung der aktuellen Situation: Das Haus gehört einer Erbengemeinschaft bestehend aus meiner Mutter und ihren beiden Geschwistern. Wir bewohnen das Haus seit mittlerweile 7 Jahren. Zunächst haben wir uns um meinen Großvater gekümmert und tragen seit dessen Tod sämtliche Kosten inkl. Grundsteuer etc. - dafür dürfen wir dort wohnen. Ich habe erst kürzlich mein Studium abgeschlossen, sodass wir vorher nicht in der Lage waren, das Haus zu übernehmen. Doch auch jetzt geht es (noch) nicht, da wir über kein Eigenkapital verfügen und ich zunächst befristet beschäftigt bin. Dennoch werden die Gedanken dazu immer konkreter und da kam die Frage nach einem Mietkauf-Modell ins Spiel. Dass wir da gerne zeitnah handeln wollen, hat vor allem auch mit dem Sanierungsstau und den damit verbunden erheblichen Betriebskosten zu tun - diese durch Investitionen zu senken, macht aber erst Sinn, wenn wir tatsächlich in "unser Eigentum" investieren.

Die Idee: Wir zahlen künftig im Rahmen eines Mietkaufvertrages mit einer monatlichen "Miete" einen noch zu vereinbarenden Kaufpreis über bspw. 10 Jahre an die drei juristischen Eigentümer. Diese Miete wird vollständig auf den Kaufpreis angerechnet. Am Ende ist eine Schlussrate fällig.
Nach meinem bisherigen Verständnis sind da die folgenden Dinge zu beachten:
- wird kein Optionskauf gemacht, ist mit notariellem Abschluss des Mietkaufvertrages die Grunderwerbsteuer für den Anteil meines Onkels und meiner Tante durch uns zu zahlen, im Falle eines Optionskaufs, würde die Zahlung der Grunderwerbsteuer auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem die Option gezogen wird
- Da wir sämtliche Kosten tragen, hat die Erbengemeinschaft keine Vermietungsverluste, es dürfte also kein Problem sein, wenn das Finanzamt das Ganze als Liebhaberei betrachtet und sie keine Werbungskosten bei der Steuer angeben können - wir können die Grundsteuer aber auch nicht bei der Steuer angeben, weil wir während der "Mietkaufphase" nicht die juristischen Eigentümer sind (und die Grundsteuer so wie auch jetzt schon eigentlich nicht zahlen müssten?!)
- Wir sollten eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen, damit wir im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Erbengemeinschaft nicht plötzlich trotz getätigter Zahlungen ohne Anspruch auf das Haus dastehen

Gibt es nicht (einfach) eine Möglichkeit, dass wir durch die monatlichen Zahlungen auch juristisch Miteigentümer des Hauses werden? Uns sozusagen in die Erbengemeinschaft "einkaufen"? Das würde die ganze Angelegenheit erheblich hinsichtlich des Risikos entspannen. Würde bspw. in 5 Jahren der Fall eintreten, dass wir das Haus doch nicht kaufen wollen und wir aber bereits 40% der Kaufsumme bezahlt hätten, dann würden wir auch mit 40% am Verkaufserlös beteiligt, wenn es an Dritte verkauft wird.

In einem klassischen Mietkaufmodell ist sowas für den Verkäufer sicher völlig uninteressant - hier geht es ja aber um einen Verkauf innerhalb der Familie. Die Eigentümer haben keinerlei Ausgaben, müssen aber Stand jetzt auch noch eine ganze Weile auf Einnahmen durch ihr Erbe warten. Mit einem solchen Mietkauf- oder "Anteilskauf"modell kämen alle Parteien dem Ziel ein bisschen näher. Vorausgesetzt wir würden uns bei so einer Regelung einig werden, müsste das ja aber auch juristisch, steuerlich etc. in irgendeiner Form geregelt werden. Kennt da jemand Möglichkeiten?
 
S

SaniererNRW123

- wird kein Optionskauf gemacht, ist mit notariellem Abschluss des Mietkaufvertrages die Grunderwerbsteuer für den Anteil meines Onkels und meiner Tante durch uns zu zahlen, im Falle eines Optionskaufs, würde die Zahlung der Grunderwerbsteuer auf den Zeitpunkt verschoben, zu dem die Option gezogen wird
Das ist so korrekt.
- Da wir sämtliche Kosten tragen, hat die Erbengemeinschaft keine Vermietungsverluste, es dürfte also kein Problem sein, wenn das Finanzamt das Ganze als Liebhaberei betrachtet und sie keine Werbungskosten bei der Steuer angeben können - wir können die Grundsteuer aber auch nicht bei der Steuer angeben, weil wir während der "Mietkaufphase" nicht die juristischen Eigentümer sind (und die Grundsteuer so wie auch jetzt schon eigentlich nicht zahlen müssten?!)
Egal ob Ihr Mieter oder Eigentümer seid - die Betriebskosten inkl. Grundsteuer bezahlt Ihr sowieso. Nur als Eigentümer bist Du auch für die Instandhaltung verantwortlich. Weil Du die Grundsteuer ansprichst. Die eigentlich neutral zu sehen. Als Mieter eh nur ein Teil der Nebenkosten, als Vermieter sowohl Einnahme als auch Werbungskosten = kein steuerlicher Effekt.
Die Erbengemeinschaft kann trotzdem deutliche Verluste aus V+V haben. Wenn nämlich Instandhaltung und Reparaturen bezahlt werden müssen (als Vermieter).
- Wir sollten eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen, damit wir im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Erbengemeinschaft nicht plötzlich trotz getätigter Zahlungen ohne Anspruch auf das Haus dastehen
Das sollte immer Bestandteil beim Mietkauf/Optionskauf sein. Nix ohne AV und der damit verbundenen Sperrung des Grundbuchs.
Gibt es nicht (einfach) eine Möglichkeit, dass wir durch die monatlichen Zahlungen auch juristisch Miteigentümer des Hauses werden? Uns sozusagen in die Erbengemeinschaft "einkaufen"? Das würde die ganze Angelegenheit erheblich hinsichtlich des Risikos entspannen. Würde bspw. in 5 Jahren der Fall eintreten, dass wir das Haus doch nicht kaufen wollen und wir aber bereits 40% der Kaufsumme bezahlt hätten, dann würden wir auch mit 40% am Verkaufserlös beteiligt, wenn es an Dritte verkauft wird.
Nur auf privatschriftlichem Wege. Wenn sich jemand nicht dran hält, muss man halt klagen und hoffen, dass man gewinnt. Im Nachlassfall kann es auch anders aussehen - da bin ich total überfragt, wenn z.B. ein Dritter zum Alleinerben bestimmt wird.
Kennt da jemand Möglichkeiten?
Ab zum Steuerberater und Notar. Die sind die richtigen Ansprechpartner. Hier gibt es nur Laienmeinungen und keine verbindliche Rechtsberatung.
 
F

Fuchsbau35

Mal ganz dumme Frage eines Laien. Warum so kompliziert? Könntet ihr nicht einfach den Kaufpreis als privates Darlehen (mit oder ohne Zinssatz) bei den aktuellen Besitzern aufnehmen und so das Haus sofort erwerben? Dieses Darlehen könnte man ja auch virtuell betrachten, nämlich, dass ihr solange bis zur vollständigen Tilgung eine monatliche Rate zahlt. Auch sowas kann man sicher juristisch und notariell korrekt festhalten, falls möglich.
 
G

Grundaus

wenn euch die Besitzer 7 Jahre ohne Miete wohnen lassen haben, war das schon ein großes Entgegenkommen. Die Nebenkosten hättet ihr als Mieter eh zahlen müssen. Jede Variante hat vor und Nachteile, aber wenn es von der Grundsteuer abhängt, dann ist die Finanzierung schon sehr knapp.
Wenn ihr eine höhere Miete zahlt, muss die von den Eigentümern versteuert werden, im Gegenzug können die die Sanierungskosten absetzen.
Wer zahlt die Sanierungskosten, wird dafür ein Kredit benötigt, wäre ev. die Mutter bereit ihren Anteil zu verschenken/verkaufen und noch viele andere Fragen. Das muss mit Steuerberater aller Beteiligten und Notar anhand der Risikobereitschaft jeden einzelnen diskutiert werden.
 
N

negRomino

Mal ganz dumme Frage eines Laien. Warum so kompliziert? Könntet ihr nicht einfach den Kaufpreis als privates Darlehen (mit oder ohne Zinssatz) bei den aktuellen Besitzern aufnehmen und so das Haus sofort erwerben? Dieses Darlehen könnte man ja auch virtuell betrachten, nämlich, dass ihr solange bis zur vollständigen Tilgung eine monatliche Rate zahlt. Auch sowas kann man sicher juristisch und notariell korrekt festhalten, falls möglich.
Das wird vermutlich deswegen nicht gehen, weil das Haus ja auch irgendwie noch seinen Eigentümer wechseln muss. Bei einer Schenkung würde zumindest für 2/3 des Wertes Schenkungssteuer anfallen.


... aber wenn es von der Grundsteuer abhängt, dann ist die Finanzierung schon sehr knapp...
Nein nein, das war eher eine Verständnisfrage. Im Moment könnte die Erbengemeinschaft die nach meinem Verständnis noch steuerlich geltend machen, obwohl wir sie bezahlen, aber wenn durch einen Mietkauf ohne zusätzliche Einnahmen durch die Miete das ganze als Liebhaberei betrachtet würde, könnte sie keiner mehr absetzen - das erschien mir bisher der einzige durchaus überschaubare finanzielle Nachteil dieser Konstruktion zu sein.

Das muss mit Steuerberater aller Beteiligten und Notar anhand der Risikobereitschaft jeden einzelnen diskutiert werden.
Ab zum Steuerberater und Notar. Die sind die richtigen Ansprechpartner. Hier gibt es nur Laienmeinungen und keine verbindliche Rechtsberatung.
Danke für die Hinweise, damit ist der nächste Schritt für mich klar :)

Nachdem ich im Rahmen der Recherche auch noch auf Leib- bzw. Zeitrente-Varianten gestoßen bin, dachte ich, es gäbe vielleicht noch ein weiteres Konstrukt, das für den Fall passen könnte, von dem ich bloß noch nichts gehört hatte. Vielleicht so etwas wie ein anteiliger Mietkauf, bei dem beispielsweise die Laufzeit von 10 Jahren nochmal in 5 Abschnitte á 2 Jahre aufgeteilt würde und innerhalb jedes Abschnitts 1/5 des Hauses erworben und das Haus schrittweise in unser Eigentum übergehen würde.
Wir würden ja beispielsweise sehr zeitnah mit Sanierungsmaßnahmen beginnen und diese auch zahlen - wenn es dann zu unvorhersehbaren Veränderungen käme und das Haus an einen Dritten verkauft würde, wären wir zumindest am Verkaufserlös beteiligt, der durch die hoffentlich wertsteigernden Maßnahmen etwas höher ausfallen würde. Unsere Investitionen wären dann immerhin nur zu einem Teil futsch und die Mitbesitzer könnten von der Wertsteigerung ebenfalls profitieren.
Oder wären wir durch die AV zwangsläufig an einem Verkaufserlös beteiligt?
 
Tolentino

Tolentino

Das wird vermutlich deswegen nicht gehen, weil das Haus ja auch irgendwie noch seinen Eigentümer wechseln muss. Bei einer Schenkung würde zumindest für 2/3 des Wertes Schenkungssteuer anfallen.
Das hast du wohl falsch verstanden. Ihr sollt es von der Erbengemeinschaft kaufen, es fließt aber nicht sofort das Geld, sondern in Form eines Privatdarlehens, dass euch die Erben gewähren. Ihr zahlt dann an die Erben die Rate, die ihr als Miete angedacht habt. Wieviel Tilgung und wieviel Zinsen und daraus resultierend wie lange, wäre dann Verhandlungssache.
Aber wie das dann mit der Steuer aussieht - keine Ahnung.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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