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lesmue79
Gibt's da eigentlich ne gesetzliche Regelung bei nem Werkvertrag nach Baugesetzbuch welche Unterlagen uns der GU/Fertighaushersteller zur Verfügung stellen muss?
Was klar ist sind ja Bedingungsanleitungen, zur Heizungsanlage, Heizlast, Fußbodenheizung-Auslegung, Aufheizprotokoll, Nachweis Hydraulischer Abgleich, Bestätigung Blow-Door Test-Ergebnis, Statik und Wärmeschutznachweis
Aber wie sieht es mit Plänen aus? Muss mir der Heizungsbauer und Elektriker detaillierter Pläne übergeben woraus der genaue Leitungsverlauf hervor geht?
Oder muss ich mich in Sachen Elektrik mit nem Schaltplan zufrieden geben? Bzw. darf ich Pläne fordern woraus hervorgeht wo welches Kabel wo der Decke verläuft?
Und wo der Heizungsbauer welche Wasserleitung im Estrich beerdigt hat?
Was klar ist sind ja Bedingungsanleitungen, zur Heizungsanlage, Heizlast, Fußbodenheizung-Auslegung, Aufheizprotokoll, Nachweis Hydraulischer Abgleich, Bestätigung Blow-Door Test-Ergebnis, Statik und Wärmeschutznachweis
Aber wie sieht es mit Plänen aus? Muss mir der Heizungsbauer und Elektriker detaillierter Pläne übergeben woraus der genaue Leitungsverlauf hervor geht?
Oder muss ich mich in Sachen Elektrik mit nem Schaltplan zufrieden geben? Bzw. darf ich Pläne fordern woraus hervorgeht wo welches Kabel wo der Decke verläuft?
Und wo der Heizungsbauer welche Wasserleitung im Estrich beerdigt hat?