Normalerweise kann man über Kataloggrundrisse grundsätzlich sagen, daß sie funktionieren, sofern man sie unverändert übernimmt. Speziell Technikräume betreffend gilt dies dann entsprechend vorbehaltlich der ebenfalls nicht veränderten Heizungstechnik. Und bei eben dieser gibt es ja erhebliche Unterschiede: wo bei der einen Heiztechnik die Stellfläche für den "Kessel" paßt, kann sie bei einer anderen mit der Sperrfläche für den mit der Sicherung fliegenden Elektriker kollidieren. Auch im Plan scheinbar "freie" Flächen können einen solchen Zweck haben, und dann entsprechend nicht als Stellplätze für Geräte dienen.