Mit anderem Verkaufspreis als mit Makler besprochen abschließen?

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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B

Buschreiter

Wir mussten dem Notar recht detailliert benennen, welche Gegenstände für wieviel übernommen werden (Stand 2022). Dies wurde in einer Anlage dem Vertrag beigefügt. Beim Kauf der ETW in 2001 reichte einfach der Hinweis, Gegenstände im Wert von … werden übernommen.
 
J

jens.knoedel

T€ 350 = 88%
T€ 350 = 78%
Woher kommen die 10%?

Kostet das Haus nun T€ 400 und die Einbauten T€ 50 in deinem Beispiel?
Nein, Haus kostet T€ 450 und das Zubehör T€ 50 = Kaufpreis T€ 500.

Aber als Bank trennst Du Marktwert/Verkehrswert und Beleihungswert. Sind unterschiedliche Größen, die auch unterschiedlich definiert werden. Wird beim Einfamilienhaus oder der ETW gerne mit 10% Abzug vom Marktwert (Kaufpreis) gerechnet, um den Beleihungswert zu erhalten.

Wirklich spannend wird es bei Ertragswertobjekten, wie gewerblichen Immobilien (ab Mehrfamilienhaus oder Büro oder Hotel usw.). Da kann der Kaufpreis = Marktwert gerne mal doppelt so hoch wie der Beleihungswert sein. Also bei 50% Eigenkapitaleinsatz musst Du trotzdem eine 100%-Finanzierung bezahlen.
 
C

Costruttrice

Gibt es denn ein unauffälliges Immobilienwert zu Einbauwert Verhältnis? 330.000 zu 20.000 z.B. eher unauffälllig?
Kommt doch auch drauf an, was in den 20.000€ drin sein soll. Wenn zB nur eine Küche angegeben ist, fände ich persönlich einen Wert von 20.000€ für eine gebrauchte Küche beim den Hauspreis komisch. Aber ich bin nicht das Finanzamt.
Keine Ahnung, wann die abnicken und wann die hellhörig werden, vermutlich hängt das auch von den einzelnen Zuständigen ab.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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