Das geht nach vorne mE auch nicht, weil Grenzabstand und Überschreiten der Baulinie zwei unterschiedliche und unabhängige Dinge sind. Der Grenzabstand mag eingehalten sein, aber das Überschreiten der Baulinie ist dennoch gesondert zu sichern.
Aber wie gesagt, man kriegt das mit leichten Korrekturen und in Zusammenarbeit mit Architekt/öffentlich bestellter Vermessungsingenieur vermutlich hin. Ob sich die Mehrkosten dafür rentieren, ist dann eine persönliche Entscheidung.
MfG
Dirk Grafe