Der Leiter des Bauamts hat auf alle meine Fragen bezüglich Erker in die Abstandsfläche zum Nachbarn auf die Landesbauordnung verwiesen.
Es ist ja auch im Bebauungsplan nicht ausdrücklich beschrieben, dass es nicht erlaubt ist. Im Bebauungsplan geht's um das Überschreiten der Baugrenzen nach hinten und vorne. Nirgendwo ist erwähnt, dass 3m oder 2,5m zum Nachbarn eingehalten werden müssen.
Kommt mir alles sehr wie Auslegungssache vor