A
((andreas))
Hallo,
heute wieder Planungsrunde mit dem Architekten gehabt. Dabei kam heraus, dass unser Satteldach auf der Garage an der Grundstücksgrenze so nicht machbar ist, da die mittlere Wandhöhe 3 Meter nicht überschreiten darf.
Gebaut werden soll in Bayern, das Ganze habe ich auch so in der BayBO gefunden.
Allerdings fehlt mir die genaue Definition der mittlere Wandhöhe.
Aus anderen Bundesländern habe ich Definitionen gefunden, dass bei Dachneigungen kleiner 30 Grad die Giebelhöhe nicht berücksichtigt wird. Habe ich das richtig verstanden und ist das eine allgemein gültige Definition? Das würde uns viel Umplanung vermeiden.
Oder ist die Dachneigung ohne Belang?
Aktuell ist die Planung eine Wandlänge von 8 Metern und die Aussage des Architekten war, dass wir die Dachneigung unter 12 Grad belassen müssen, weil wir das Kriterium sonst verletzen.
Würde aktuell so aussehen:
Traufhöhe beiseitig ca. 2,52m, Giebelhöhe 3,71 Meter
Danke vorab für eure Hilfe!
heute wieder Planungsrunde mit dem Architekten gehabt. Dabei kam heraus, dass unser Satteldach auf der Garage an der Grundstücksgrenze so nicht machbar ist, da die mittlere Wandhöhe 3 Meter nicht überschreiten darf.
Gebaut werden soll in Bayern, das Ganze habe ich auch so in der BayBO gefunden.
Allerdings fehlt mir die genaue Definition der mittlere Wandhöhe.
Aus anderen Bundesländern habe ich Definitionen gefunden, dass bei Dachneigungen kleiner 30 Grad die Giebelhöhe nicht berücksichtigt wird. Habe ich das richtig verstanden und ist das eine allgemein gültige Definition? Das würde uns viel Umplanung vermeiden.
Oder ist die Dachneigung ohne Belang?
Aktuell ist die Planung eine Wandlänge von 8 Metern und die Aussage des Architekten war, dass wir die Dachneigung unter 12 Grad belassen müssen, weil wir das Kriterium sonst verletzen.
Würde aktuell so aussehen:
Traufhöhe beiseitig ca. 2,52m, Giebelhöhe 3,71 Meter
Danke vorab für eure Hilfe!