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clausen77
Das fände ich auch grundsätzlich ok. Im Bebauungsplan ist ja auch die Rede von “Abfallbehältnissen”, die nicht sichtbar sein dürfen. Aber nach E-Mail an Bauamt kommt die Antwort, das die Metallkästen auch nicht einsehbar sein sollen. Unsere Stadtplaner interpretieren ihre eigenen Bebauungspläne, wie sie wollen…Bei uns dürfen sie lt. Bebauungsplan auch nicht einsehbar sein, aber das "Einkasteln" ist erlaubt.