So sieht es aus! Grundlage ist u.a. das Baugesetzbuch und theoretisch kann sogar ein Ordnungsgeld bei Nichtbeantwortung erhoben werden. Der Gutachterausschuss führt für seinen Zuständigkeitsbereich eine Kaufpreissammlunng, da werden alle Immobilien und Flächenverkäufe erfasst. Um diese nun auwerten zu können, für den Grundstücksmarktbericht etc. braucht er Angaben zum Haus.
Also einfach möglichst genau beantworten, Finanzamt etc. hat damit rein gar nichts zu tun. Dir droht dort also kein Ungemach, das könnte dir einzig dann (wobei das auch noch Theorie ist und eigentlich nicht gemacht wird) Ungemach wenn du es nicht beantwortest.
Ach so für den Bodenrichtwerte sind ganz nebenbei Verkäufe bebauter Grundstücke ziemlich irrelevant, in diese gehen im Normalfall nur unbebaute Grundstücke und solche Verkäufe ein, die nach Vertrag als bebaut auf Abbruch verkauft werden.