C
cschiko
Also normalerweise sollte ein Passus mit drinstehen, der auf die Gesetzesgrundlage verweist. Wir haben das zumindest drin, ich bin selbst seit einiger Zeit bei einer Geschäftsstelle tätig. Daher kann ich bestätigen dass das Ganze völlig legitim und gesetzlich verankert ist. Der Käufer hat danach sogar die Pflicht dann mitzuwirken.
Die Geschäftsstelle erhält zwar eine Kopie des Kaufvertrages, aber ja nur bedingt Informationen zum Haus. Diese werden aber benötigt, um die Kaufdverträge auszuwerten und z.B. Sachwertfaktoren abzuleiten. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, so gut wie möglich den Grundstücksmarkt transparent zu machen. Der Sachwertfaktor zeigt z.B. auf, wie der Kaufpreis sich prozentual zum Sachwert des Kaufobjektes ausgewertet nach Sachwertverfahren verhält.
Die Geschäftsstelle erhält zwar eine Kopie des Kaufvertrages, aber ja nur bedingt Informationen zum Haus. Diese werden aber benötigt, um die Kaufdverträge auszuwerten und z.B. Sachwertfaktoren abzuleiten. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, so gut wie möglich den Grundstücksmarkt transparent zu machen. Der Sachwertfaktor zeigt z.B. auf, wie der Kaufpreis sich prozentual zum Sachwert des Kaufobjektes ausgewertet nach Sachwertverfahren verhält.