Nach Hauskauf Post vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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C

cschiko

Also normalerweise sollte ein Passus mit drinstehen, der auf die Gesetzesgrundlage verweist. Wir haben das zumindest drin, ich bin selbst seit einiger Zeit bei einer Geschäftsstelle tätig. Daher kann ich bestätigen dass das Ganze völlig legitim und gesetzlich verankert ist. Der Käufer hat danach sogar die Pflicht dann mitzuwirken.

Die Geschäftsstelle erhält zwar eine Kopie des Kaufvertrages, aber ja nur bedingt Informationen zum Haus. Diese werden aber benötigt, um die Kaufdverträge auszuwerten und z.B. Sachwertfaktoren abzuleiten. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, so gut wie möglich den Grundstücksmarkt transparent zu machen. Der Sachwertfaktor zeigt z.B. auf, wie der Kaufpreis sich prozentual zum Sachwert des Kaufobjektes ausgewertet nach Sachwertverfahren verhält.
 
Tolentino

Tolentino

Also normalerweise sollte ein Passus mit drinstehen, der auf die Gesetzesgrundlage verweist. Wir haben das zumindest drin, ich bin selbst seit einiger Zeit bei einer Geschäftsstelle tätig. Daher kann ich bestätigen dass das Ganze völlig legitim und gesetzlich verankert ist.
Damit ist es erstmal nur legal. Die Legitimität könnte man zumindest als diskutabel bezeichnen.
 
C

cschiko

Damit ist es erstmal nur legal. Die Legitimität könnte man zumindest als diskutabel bezeichnen.
Es gibt eine gesetzliche Grundlage, die es den Gutachterausschüssen erlaubt die Informationen einzuholen. In der Tendenz müsste man ihnen glaube ich sogar Zutritt gewähren. Aber da lassen wir mal die Kirche im Dorf.

Fakt ist aber, dass diese Daten einzig genutzt werden, um den jeweiligen Kauffall auszuwerten und so den Grundstücksmarkt abzubilden. Da geht nix ans Finanzamt, Bauamt oder sonst wen. Aber auch als Käufer oder Verkäufer kann man den Gutachterausschuss "nutzen", da man eben auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung bekommen kann, um so (wenn sie vorliegen) Vergleichskaufpreise zu erhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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