Für die Betrachtung der Spekulationssteuer werden meines Wissens auch Kauf- und Verkaufsnebenkosten mit betrachtet.
Bei euch also Grunderwerbsteuer und Notarkosten, Gebühren für Grundbucheintragung beim Kauf.
Meines Erachtens könnte man prüfen, ob man die entstandenen Vermessungskosten noch anteilig hinzurechnen könnte, da diese ja notwendig waren, um die die 2 getrennten Grundstücke zu erhalten.
Alles was der Veräußerungspreis abzüglich. Verkaufskosten den Anschaffungspreis zzgl. der Anschaffungsnebenkosten übersteigt ist der Veräußerungsgewinn.
Veräußerungsgewinne bis 600€ bleiben in der Einkommensteuer steuerfrei..
Mal ganz grob gerechnet
50000€
abzüglich. Wiesenanteil 1000€
=49000€ für 1000m²
zzgl. Nebenkosten
5% Grunderwerbsteuer
2% Notar- und Eintragungskosten
2.000€ Vermessung
= 54.430
verkaufter Anteil 150m²
150/1000 x54430= 8165€
Verkaufspreis 10.000€
abzüglich. Anschaffungspreis 8.165€
= 1.835 Spekulationsgewinn
da der Spekulationsgewinn größer als 599€ ist, sind die vollen 1835€ einkommensteuerpflichtig. Das wären beim Häuslebauer dann Pi mal Daumen mal Fensterkreuz zwischen 550€ und 900€ Einkommensteuer, je nach individuellem Grenzsteuersatz.
Auswirkungen hat es gegebenenfalls, falls mehrere Objekte innerhalb eines gewissen Zeitraumes verkauft werden/wurden. Dann rutscht man gegebenenfalls in den gewerblichen Grundstückshandel. (Suchmaschine: Drei Objekt-Grenze)