Nachbar möchte kleinen Teil vom Grundstück kaufen

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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D

DG

Danke an alle für die bisherigen Aufklärungen.

@Dirk Grafe: Die neue Grenze soll ohne Umweg ganz gerade zwischen 2 Grenzpunkten verlaufen. Daher ist nach meiner Meinung keine erneute Vermessung nötig.
Jein. Das Flurstück muss gesondert werden, denn aus dem jetzigen Flurstück werden zwei Flurstücke erzeugt, von denen ihr eines an den Nachbarn veräußern wollt. In dem Moment, wo eine neue Grenze gebildet wird, fallen also auch Kosten für eine Teilung an, hier für den Sonderfall "Sonderung".

Um diese Kosten werdet ihr nicht herumkommen; ich kann Dir/Euch auch unverbindlich die Kosten für die Sonderung aufstellen resp. kann das auch jeder Kollege vor Ort. Dazu benötigt man eine Skizze des Flurstücks mit der neuen Grenze und den Bodenrichtwert.

Die Sache mit dem Gartenhaus bzw. der Bebauung ist grenzwertig. Einerseits benötigt man für derartige Gebäude keine Baugenehmigung, trotzdem wird das seitens der Baubehörden idR als bebaut eingestuft, ergo ist iA eine Teilungsgenehmigung erforderlich. Man kann sich aber uU ein sog. Negativzeugnis ausstellen lassen, d.h., die Baubehörde bestätigt, dass keine spezielle TG eingeholt werden muss.

Diesen Punkt am besten mit einem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur-Kollegen vor Ort besprechen, diese kennen die örtlichen Sachbearbeiter und die entspr. Vorgehensweise/Sichtweise des Bauamtes.

MfG
Dirk Grafe
 
M

merlin83

Außerdem könnte ggf. eine Steuerbefreiung greifen:

§23 Einkommensteuergesetz

....Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;...

Zudem gibts ein Freibetrag in Höhe von 600 Euro:

5Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen ha
 
R

readytorumble

Ich würde nicht verkaufen sondern viel lieber auf längeren Zeitraum vermieten.
Warum würdest du das tun?

Wir werden wahrscheinlich verkaufen. Wir benötigen das Stück Garten nicht, da uns das Grundstück auch so groß genug ist. Zudem können wir die ca. 10.000 € natürlich super gebrauchen um unser Eigenkapital neben dem Grundstück weiter aufzustocken. Weiterhin ist das Verhältnis zum Nachbarn natürlich auch wichtig.

Der Nachbar ist übrigens einverstanden die Kosten von ca. 3.500 Euro + Kosten für die 160qm zu tragen.
 
D

DG

Ich würde nicht verkaufen sondern viel lieber auf längeren Zeitraum vermieten.
Dabei stellt sich die Frage, was der Nachbar mit dem Grundstücksteil, den er erwerben will, vorhat. Wenn das be- oder überbaut werden soll oder für eine Bebauung benötigt wird (zB Abstandsfläche), dann wird das schwerlich funktionieren bzw. zieht einen Rattenschwanz an weiteren Kosten hinter sich her.

Für Gartenland kann man das überlegen.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DG

Der Nachbar ist übrigens einverstanden die Kosten von ca. 3.500 Euro + Kosten für die 160qm zu tragen.
Wenn Ihr Gartenland zum vollen Baulandpreis verkaufen könnt, dann sollte man nicht überlegen.

Die Pachteinnahmen für 1ha Grünland liegen bei ca. 200€/ha. Auf 160m² berechnet, sind das grob €3. Pro Jahr.

Selbst wenn der Nachbar 100€ pro Jahr zahlen würde, müsste man 100 Jahre alt werden, um überhaupt mal auf die 10T€ zu kommen. Für Gartenland rechnet sich das also nicht bzw. nur dann, wenn der Nachbar ansonsten nur 5€/m² Kaufpreis zahlen würde.

Dann wäre man nämlich nach ca. 8-10 Jahren in der Gewinnzone.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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