Nachbar will einen Bergahorn pflanzen

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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fach1werk

Aus meiner beruflichen Tätigkeit heraus sehe ich oft, ein Baum der zu groß wird muss irgendwann in der Blüte seiner Jahre sterben - und das finde ich schlimm! Sie werden rausgesägt (Ersatzpflanzung, Pflanzgebot, Fällverbot oder nicht, das ist alles zu regeln),
- z. B. wenn ein altes Weibchen Angst vor Einbrechern bekommt oder
- wenn die Gartenbauer alt werden und nichts mehr außer Rasen mähen können oder
- wenn dem Nachfolger des Erbauers das Licht zu wenig wird oder
- wenn der Baum seine Wurzeln bis in die Abwasserrohre geschafft hat oder
- wenn er die Zuwegung anhebt oder oder oder.

Sich darauf zu verlassen, dass jemand einen Baum gegen seine natürliche Wuchsform und -Höhe stutzen möchte, ist problematisch. Große gängige Arten sind oft preiswerter zu haben als kleinere Wuchsformen. Ich finde, auch ein Baum ist ein Lebewesen und sollte auch unter Kapitaleinsatz so gewählt werden, dass er und die Menschen dort lange gut miteinander leben können. Wer dabei im Grundbuch steht, dürfte dem Baum ziemlich schnurz sein.

Hoffentlich muss es kein großer Baum auf Abruf werden.

Viele Grüße Gabriele
 
11ant

11ant

Beispielsweise sind Fertiggaragen verboten,
Solche unangemessenen Einschränkungen können einen ganzen Bebauungsplan kippbar machen. Schwachsinn hoch drei, Fertiggaragen gibt es in den gleichen Kubaturen (auch mit geneigten Dächern, wenn man will) und Fassadengestaltungen wie ortgefertigte Garagen. Das ist nicht per se eine differente Spezies.

so hat unsere Kommune immer auch Aussiedler, dann Flüchtlinge dezentral und überall reingemixt untergebracht. Ergebnis, keine Ghettos, kaum Probleme. [...] Nur Vermietung auf Dauer, keine Ferienwohnungen. Keine wechselnde Vermietung.
Das nenne ich mal inkonsequent: auch Feriengäste sind viel sozialverträglicher, wenn man die verstreut statt sie in Brühwürfelkonzentration an einzelne Punkte zu setzen. Ich habe übrigens meine schönsten Urlaube in Pensionen verbracht, von Witwen, denen ihr Haus für sich allein zu groß wurde. Mit Gästen hatten sie eine Einnahme, eine Aufgabe, Leben um sich herum, und konnten das gewohnte Haus halten. Wenn jemand das gleiche mit einer Einliegerwohnung macht: wen stört´s ? - problematisch wird es doch nur, wenn ein ganzes Grundstück mit einem "Club Halligalli" für Ballermanntouristen bebaut wird. Aber das kann man genau so dezent und effizient regeln wie einen Rahmen erlaubter Dachneigungen.

Grundflächenzahl 0,25. Max 1,5 Geschossig, keine Kniestöcke. Dachneigung 25 Prozent mindestens.
Das fängt so vernünftig an: Grundflächenzahl und Geschosszahl. Zusammen genügt das vollkommen, um die Geschossflächenzahl nicht auch noch vorgeben zu müssen. Die ist da praktisch schon mit drin, ausufern kann da nichts.
Aber dann geht es dämlich weiter: was man als Außenwirkung vom Bauwerk mitbekommt, ist die Traufhöhe. Wie weit unter der Traufe im Inneren eine Geschossdecke verläuft, tangiert Außenstehende in keinster Weise. Wenn ich in der Traufhöhe einen Kniestock unterbringen kann, braucht mir dieses Glück also niemand zu neiden, da es niemandes Anderen Pech ist. Also wozu ? - weil im Gemeinderat Frau X ihre Sträuchlein in den Bebauungsplan bekommen hat, muß nun auch Herr Y seinen Kniestock erwähnt finden ?

Aber ich kann deinen Schreck verstehen. Ich freue mich auch auf meine schöne sonnige Rasenfläche.
Mal abgesehen davon, daß der Rasen sich freut, wenn man ihn nicht zum Sumpf wässern muß, nur damit er unbeschattet nicht verbruzzelt: ich stelle mir gerade den Nachbarn des TE vor, aus dessen Perspektive der Unterschied zwischen den beiden Garten-Definitionen nur in der Richtung anders, aber genau so groß ist: der "leidet" ebenso stark unter einem Nachbarn, der unter "Garten" eine "Zubetonierung mit Rasen" versteht. Nur mal so als Anregung zum Perspektivwechsel.

Im übrigen: wenn da im Pflanzplan etwas "Japanisches" drinsteht, weist das eher auf ein anderes Verständnis von Gartenkunst hin als auf die Zucht von Mammutbäumen. Reläääx (ommmmm ...).
 
11ant

11ant

P.S. (wegen Edit Timeout):

Zeltdächer bei quadratischen Grundrissen sind erlaubt.
Solche Punkte in Bebauungsplänen kann man glatt ersatzlos streichen: ein Zeltdach ist schlicht das Ergebnis, wenn man ein Walmdach auf einen quadratischen Grundriss setzt. Dann hat das Haus logischerweise keine Achse und das Walmdach aus allen Richtungen Firstlänge Null. Dass es dann einen anderen Namen hat, wie "Quadrat" für das Rechteck gleicher Kantenlängen, ändert die Sachlage nicht.

Ich schließe mich da @Nordlys an: dem Kaiser, was des Kaisers ist, und mehr als nötig braucht im Bebauungsplan nicht drinzustehen. Das Ding soll das bauliche Zusammenleben regeln, und nicht die Meinung jedes Gartenzwerges jedes Gemeinderatsmitglieds zum Stein der Weisen zu Papier bringen.
 
Nordlys

Nordlys

Wenn es das Ziel einer Gemeinde ist, in touristisch sehr stark geprägtem Umfeld bei über einer Million ÜN im Jahr in der Region und entsprechender Immopreisentwicklung Grundstücke mit z.T. erstklassigem Seeblick für 115 pro qm anzubieten, um Hiesigen preiswertes Bauen zu ermöglichen, muss man verhindern, dass Geldanleger aus Grosstädten diese Grundstück zu Ferienvermietungszwecken missbrauchen, gar aufkaufen und zupflastern mit solchen Immobilien.
Das mit dem Kniestock geht wohl in die Richtung, verkappte Stadtvillen zu verhindern. Damit bewahrt man ein für SH typisches Architekturbild, Giebel, Klinker, Bungalows, Holzfassaden, gern auch bunt, rote Häuser sind hier immer gewesen. Und verhindert,mdass einem zu massig vor die Nase gebaut wird. Ob es dabei etwas überzogen ist? Mag sein. Das mit den Fewoverbot begrüsse ich aus Erfahrungen heraus in Nachbarkommunen. Karsten
 
A

Alex85

Solche unangemessenen Einschränkungen können einen ganzen Bebauungsplan kippbar machen. Schwachsinn hoch drei, Fertiggaragen gibt es in den gleichen Kubaturen (auch mit geneigten Dächern, wenn man will) und Fassadengestaltungen wie ortgefertigte Garagen. Das ist nicht per se eine differente Spezies.
Ob es die in einer ununterscheidbaren Qualität gibt, weiß ich nicht. Wissentlich habe ich eine solche in natura zumindest noch nie gesehen (oder sie war tatsächlich so wertig, dass man es ihr nicht angesehen hat). Eine solche Qualität ist sicher auch nicht der Anstoß, ein Verbot auszusprechen.
Es geht um die Qualität, die man in jedem Neubaugebiet zu Hauf sehen kann und die ist gruselig. Die Dinger haben den Anmut eines verputzten Frachtcontainers und ich bin froh, sowas zukünftig nicht im Blickfeld haben zu müssen.
 
11ant

11ant

um Hiesigen preiswertes Bauen zu ermöglichen, muss man verhindern, dass Geldanleger aus Grosstädten diese Grundstück zu Ferienvermietungszwecken missbrauchen, gar aufkaufen und zupflastern mit solchen Immobilien.
Das kann man geeigneter weniger grob absichern, z.B. in dem Kurzzeitvermietung daran geknüpft wird, daß der Vermieter 75% der Wohnfläche auf demselben Grundstück mit einem Erstwohnsitz selbst nutzt.

Ob es die in einer ununterscheidbaren Qualität gibt, weiß ich nicht. Wissentlich habe ich eine solche in natura zumindest noch nie gesehen (oder sie war tatsächlich so wertig, dass man es ihr nicht angesehen hat).
Genau so ist es: die Architektur einer gemauerten verputzten Flachdachgarage ist exakt dieselbe, als wenn das Ding als Beton-Fertig-Raumzelle bei gleichen Außenmaßen mehr als 20 cm mehr Innenbreite bietet oder bei gleicher Wandstärke aus angelieferten Bimsdielen besteht. Gruselig ist Blech mit Stracciatella-Beschichtung als Putzimitat, das mag ich auch nicht. Aber diese Formulierung im Bebauungsplan ist nicht angemessen - und kann bewirken, daß der Plan in toto kassiert wird.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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