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RuLa2023
Guten Tag liebes Forum,
ich habe da mal eine Frage bzgl. Rechte des Nachbarn.
Wir wollen in einem bereits bestehenden Gebiet (Niedersachsen) bauen. Wir haben ein ehemaliges Gartengrundstück als Hinter Bebauung gekauft. Der Verkäufer hat damals auch schon eine positive Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus vorlegen können. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Der Bauantrag ist seit Juni eingereicht. Wir haben uns bzgl. Abstandsflächen etc. natürlich an die geltenden Regeln gehalten. Da es sich bei der Zuwegung um eine Privatstraße handelt haben wir auch an dieser Anteile erworben damit wir diese entsprechend nutzen dürfen. Ende letzten Monats ging wohl bei einigen Nachbarn ein Schreiben vom Bauamt ein bzgl. "Nachbarbeteiligung".
Diese sollen wohl innerhalb von 4 Wochen Einwendungen schriftlich geltend machen oder sich nicht melden und damit quasi ihr Einverständnis geben.
Wir haben nun von einem Nachbar gehört der wohl Einwände hat. Durch andere Nachbarn wissen wir das genau dieser Nachbar unser Grundstück die letzten Jahre wohl kostenfrei als Garten nutzen durfte und jetzt zu Deutsch "angepieselt" ist das das nun nicht mehr geht. Meine Frage wäre jetzt ob dieser Nachbar durch irgendwelche Einwände wie "Baulärm" oder "Beschädigung der Zufahrtswege während des Bau" tatsächlich gegen unseren Bau vorgehen könnte oder ob wir uns da zu viele Gedanken machen?
Die Baugenehmigung haben wir noch nicht erhalten aber diese Nachbarbeteiligung ist bei uns im Ort wohl immer so der letzte Schritt bevor die Genehmigung erteilt wird. Hoffe ihr könnt uns da ein bisschen Input zu geben.
liebe grüße
die Bauherren
ich habe da mal eine Frage bzgl. Rechte des Nachbarn.
Wir wollen in einem bereits bestehenden Gebiet (Niedersachsen) bauen. Wir haben ein ehemaliges Gartengrundstück als Hinter Bebauung gekauft. Der Verkäufer hat damals auch schon eine positive Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus vorlegen können. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Der Bauantrag ist seit Juni eingereicht. Wir haben uns bzgl. Abstandsflächen etc. natürlich an die geltenden Regeln gehalten. Da es sich bei der Zuwegung um eine Privatstraße handelt haben wir auch an dieser Anteile erworben damit wir diese entsprechend nutzen dürfen. Ende letzten Monats ging wohl bei einigen Nachbarn ein Schreiben vom Bauamt ein bzgl. "Nachbarbeteiligung".
Diese sollen wohl innerhalb von 4 Wochen Einwendungen schriftlich geltend machen oder sich nicht melden und damit quasi ihr Einverständnis geben.
Wir haben nun von einem Nachbar gehört der wohl Einwände hat. Durch andere Nachbarn wissen wir das genau dieser Nachbar unser Grundstück die letzten Jahre wohl kostenfrei als Garten nutzen durfte und jetzt zu Deutsch "angepieselt" ist das das nun nicht mehr geht. Meine Frage wäre jetzt ob dieser Nachbar durch irgendwelche Einwände wie "Baulärm" oder "Beschädigung der Zufahrtswege während des Bau" tatsächlich gegen unseren Bau vorgehen könnte oder ob wir uns da zu viele Gedanken machen?
Die Baugenehmigung haben wir noch nicht erhalten aber diese Nachbarbeteiligung ist bei uns im Ort wohl immer so der letzte Schritt bevor die Genehmigung erteilt wird. Hoffe ihr könnt uns da ein bisschen Input zu geben.
liebe grüße
die Bauherren