Wir haben auch einen Nachbarn, dem es so gar nicht paßt, daß wir bauen. Bis jetzt war das halt einfach Grünland und er habe nie damit gerechnet, daß dort auch mal gebaut wird (er hätte den Streifen auch kaufen können und damit sicher stellen können, daß nicht gebaut wird, aber das war zu teuer).
Man hat zwar die Jahre davor immer moniert, daß der Grünstreifen nicht genug gepflegt wird (hat meine Mutter mit ihren jetzt 78 Jahren halt einfach nicht geschafft und wir sind auch nicht immer zur Stelle), aber daß da jetzt ein Haus hin gestellt wird, das gefällt nun auch nicht!
Was ich prinzipiell verstehen kann; klar, ein von anderen gepflegtes Grün als Aussicht ist sicher schöner als ein Haus dort.
Aber daher kann ich direkt aus Bayern berichten, wie das mit der nachbarlichen Unterschrift ist:
man sollte die Unterschriften der Nachbarn einholen, das beschleunigt das Verfahren, denn dann muß sich die Baubehörde damit nicht mehr beschäftigen.
Wir hatten diverse Termine mit dem Nachbarn ausgemacht und bei allen war er dann nicht da. Irgendwann haben wir den Bauantrag ohne diese Unterschrift abgegeben.
Dann wird der Nachbar von der Baubehörde über den Bauantrag in Kenntnis gesetzt und kann Einsicht in den Antrag und die Pläne einfordern und ggf. dem Bauvorhaben widersprechen, wenn geltendes Recht (Abstandsflächen, geltender Bebauungsplan etc.) verletzt werden. Einfach nur weil es ihm nicht gefällt, nein, das geht auch in Bayern nicht
Für diesen möglichen Einspruch gilt eine festgesetzte Frist (2 oder 4 Wochen, ich weiß es nicht genau). Danach hat er stillschweigend zugestimmt.
Wir haben z.B. auch die Lechwerke als einen Nachbarn (weil dort ein Stromhäuschen steht und das kleine Stück Land drumherum eben den LEW gehört), auch da informiert die Baubehörde und wenn seitens so einer Institution kein Einspruch erfolgt, gilt das als Zustimmung.
Nachdem wir für unseren Bauantrag fast 2 Jahre gebraucht haben (die Gemeinde hat sich bis auf's letzte quer gestellt, auch als das LRA als übergeordnete Baubehörde schon lange die Baugenehmigung erteilt hatte), da waren bei uns die zwei bis vier Wochen auch nicht mehr ausschlaggebend.
Und wahrscheinlich letztendlich auch schneller, als wenn wir noch zig mal bei dem Nachbarn vor verschlossener Türe gestanden hätten.
Wie gesagt, ich habe prinzipiell Verständnis, daß er nicht in Begeisterung ausbricht, wenn wir da hin bauen, aber so ist das Leben. In ganz Bayern versucht man dem Flächenfraß durch Nachverdichtung entgegen zu wirken. Wir sind also Trendsetter .
Das Grundstück hat einen leichten Hang; ursprünglich hatten wir geplant auf seinem Niveau zu bauen und zum Altbestand (Haus meiner Mutter) ein, zwei Stufen zu machen.
Er hat uns gebeten, doch bitte so weit wie möglich Abstand zu ihm zu halten (er selber hat dort auf 3m an die Grundstücksgrenze gebaut und nach vorne viel Platz gelassen).
Viel Spielraum hatten wir nicht, aber wir haben das Haus jetzt so umgeplant, daß es an die Garage meiner Mutter anschließt. Das ging aber nur, indem wir jetzt auf Höhe des Altbestandes bauen und damit zu seinem Grundstück mittels Stützmauer bzw. L-Steinen ausgleichen müssen. Damit sind wir jetzt 60cm weiter weg gerutscht, aber müssen eben stützen.
Ob ihm das besser gefällt???
Wir wissen es nicht, denn als wir zu ihm kommen wollten um drüber zu sprechen (mir vorheriger Terminabsprache) war er ja immer nie da. Ich bezweifle, daß er Einsicht in die Pläne genommen hat, als das LRA ihn dazu aufgefordert hat. Wird ihn also überraschen...
Ansonsten werden wir uns aber trotzdem um eine gute Nachbarschaft bemühen und natürlich wird er mit Familie zu richtig- und Einweihungsfest eingeladen werden.
Wir hoffen auch auf den Zeitfaktor; also daß man sich einfach an die neue Situation gewöhnen wird.
Im übrigen ist das der Teil seines Gartens, den er eh so gut wie nie nutzt. Also er wird unser Haus nicht beim Grillen, Draußensitzen oder Chillen vor der Nase haben, sondern nur, wenn er dort Rasen mäht.
Das sollte die Gewöhnung erleichtern.