T
T_im_Norden
Je nachdem wie einsichtig der Nachbar ist und wieviel dir an einem guten Verhältnis liegt würde ich es so machen.
Ihn schriftlich oder unter Zeugen darauf hinweisen das die Bäume tot sind und eine Gefährdung davon ausgeht und er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss.
Wenn das nichts bringt über den § 1004 Abs. 1 Baugesetzbuch gehen, das dann aber nur nach anwaltlicher Beratung.
Ihn schriftlich oder unter Zeugen darauf hinweisen das die Bäume tot sind und eine Gefährdung davon ausgeht und er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen muss.
Wenn das nichts bringt über den § 1004 Abs. 1 Baugesetzbuch gehen, das dann aber nur nach anwaltlicher Beratung.