Lass ihn doch neugierig und anders sein. Ich bin auch interessiert über die Rohbauten gehüpft und hab dem Bauherren, der mich „erwischt“ hat, ...
Nun, auch wenn ich Deine Neugierde und Dein Interesse vollkommen nachvollziehen kann (geht mir genauso), sollte Dir bewusst sein, dass es nicht jeder so spitze findet, wenn das ganze Dorf weiß wie man baut. Das mag man auch spießig und unverständlich finden, ist aber grundsätzlich erstmal zu respektieren, denn das Hausrecht hat der Eigentümer. Du begehst also nichts Geringeres als Hausfriedensbruch ... und hast die Konsequenzen zu tragen, wenn jemand mal Deine freiwillige Bauüberwachung nicht so zu schätzen weiß ;-)
Mir persönlich wäre das wurscht, aber man sollte wissen was man da tut....
§ 123 StGB Hausfriedensbruch
(1) Wer [...] in das befriedete Besitztum eines anderen [...] widerrechtlich eindringt, [..] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.