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Fleckenzwerg
Hallo Forum,
wenn ich mir die Preise für Aufmusterungen bei so manchen GUs anschaue, da schlackern mir die Ohren.
1 Netzwerkdose - 100€
Elektr. Rollläden - 300€ Aufpreis (!) pro Fenster
Es ist kein Geheimnis, dass der GU an Gewerken, die er selbst gar nicht ausführt, aber im Namen des Bauherrn in Auftrag gibt, selbst etwas mitverdient. Das sehe ich nicht grundsätzlich kritisch, schließlich nimmt er dem Bauherrn den ganzen Stress mit der Auftragsvergabe etc. ab.
Aber muss jede Aufmusterung im Haus in Absprache des GU gemacht werden?
Bei den stolzen Aufpreisen fürs solche Kleinigkeiten, die auch keine weitere Planung seitens des GU bedürfen, sehe ich es nicht ein.
Ich war bisher der Meinung, dass man dies beim Termin mit dem Elektriker auf der Baustelle vereinbaren kann, wenn man mit diesem ohnehin durch den Rohbau geht und festlegt, wo die einzelnen Dosen hin sollen. Nun meinte ein Bekannter, der im Moment selbst baut, dass Aufmusterungen eigentlich immer mit dem GU abgesprochen werden müssten, weil die Handwerker sicherlich eine Art Rahmenvertrag mit dem GU haben, der ihnen verbietet, ohne das wissen des GUs für den Bauherren während der Bauzeit tätig zu werden - der Handwerker selbst macht es sicher günstiger (und damit meine ich nicht schwarz), wenn der GU dabei nicht im Spiel ist.
Nun die Frage,
kann es tatsächlich sein, das solche Vertragsverhältnisse zwischen den Handwerken und dem GU bestehen? Wie bekomme ich so etwas heraus, ohne dem GU dabei auf die Füße zu treten. Eine Handwerkerliste haben wir bisher nicht bekommen und ich habe das Gefühl, dass wir diese auch erst bekommen, wenn der Vertrag unterschrieben ist.
wenn ich mir die Preise für Aufmusterungen bei so manchen GUs anschaue, da schlackern mir die Ohren.
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Es ist kein Geheimnis, dass der GU an Gewerken, die er selbst gar nicht ausführt, aber im Namen des Bauherrn in Auftrag gibt, selbst etwas mitverdient. Das sehe ich nicht grundsätzlich kritisch, schließlich nimmt er dem Bauherrn den ganzen Stress mit der Auftragsvergabe etc. ab.
Aber muss jede Aufmusterung im Haus in Absprache des GU gemacht werden?
Bei den stolzen Aufpreisen fürs solche Kleinigkeiten, die auch keine weitere Planung seitens des GU bedürfen, sehe ich es nicht ein.
Ich war bisher der Meinung, dass man dies beim Termin mit dem Elektriker auf der Baustelle vereinbaren kann, wenn man mit diesem ohnehin durch den Rohbau geht und festlegt, wo die einzelnen Dosen hin sollen. Nun meinte ein Bekannter, der im Moment selbst baut, dass Aufmusterungen eigentlich immer mit dem GU abgesprochen werden müssten, weil die Handwerker sicherlich eine Art Rahmenvertrag mit dem GU haben, der ihnen verbietet, ohne das wissen des GUs für den Bauherren während der Bauzeit tätig zu werden - der Handwerker selbst macht es sicher günstiger (und damit meine ich nicht schwarz), wenn der GU dabei nicht im Spiel ist.
Nun die Frage,
kann es tatsächlich sein, das solche Vertragsverhältnisse zwischen den Handwerken und dem GU bestehen? Wie bekomme ich so etwas heraus, ohne dem GU dabei auf die Füße zu treten. Eine Handwerkerliste haben wir bisher nicht bekommen und ich habe das Gefühl, dass wir diese auch erst bekommen, wenn der Vertrag unterschrieben ist.