L
Lorie
Hallo, Danke für die Diskussion,
der GU bewegt sich leider kein Stück, verweist auf die Vertragserfüllungssicherheit von 5 % und sieht den Zahlungsplan als nicht verhandelbar an.
Auch der Bauvertrag als solches, hatte da noch einige Probleme angemahnt, könne nicht abgeändert werden.
Ich werde mich wohl anderweitig umschauen müssen... Der Erwerb des Grundstückes ist aber leider auch nur möglich, wenn man vorher den Bauvertrag unterschreibt.
LG Lorie
der GU bewegt sich leider kein Stück, verweist auf die Vertragserfüllungssicherheit von 5 % und sieht den Zahlungsplan als nicht verhandelbar an.
Auch der Bauvertrag als solches, hatte da noch einige Probleme angemahnt, könne nicht abgeändert werden.
Ich werde mich wohl anderweitig umschauen müssen... Der Erwerb des Grundstückes ist aber leider auch nur möglich, wenn man vorher den Bauvertrag unterschreibt.
LG Lorie