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BratacDD
Ich weiß nicht ob das überhaupt zulässig ist. In den Gesetzen ist ganz klar geregelt was für Kosten als Nebenkosten abgerechnet werden müssen und nach welchen Umlageschlüssel. Zu der heizkostenumlage habe ich folgendes gefunden: „Ansonsten gilt immer die Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. „