Die Vordrucke sind für Westdeutschland einheitlich. Es GIBT keine Abfrage von Kunst, wie kommst du denn darauf?
Wie gesagt, Wandbelag und Bodenbelag als Ausstattungsmerkmal logisch, aber das sind keine Kunstobjekte.
Mal Butter bei die Fische, ich bearbeite täglich solche Erklärungen, ich behaupte mal ich hab da eine gewisse Grundkenntnis.
Was Wohnfläche ist und was nicht ist übrigens auch so klar geregelt, da dürfte es eigentlich keine Diskussionen geben.