Das kann schon passieren, aber tatsächlich nur wenn auch ein Bauantrag für die Maßnahmen gestellt werden muss und wenn die Sanierungsmaßnahme gravierend genug sind. Die Grenzen bis zur Wertfortschreibung sind doch recht hoch.Wo kein Kläger da kein Richter
Ich hab noch nie gehört, dass jemand nach einer Sanierung auf einmal mehr Grundsteuer zahlen musste