Kreis Biberach in BW. Die könnten dann zum ursprünglichen Kaufpreis das Grundstück zurück kaufen. Auf Steuer- und Notarkosten würde man dann aber wohl sitzen bleiben.
Vielleicht mal zur Erläuterung.
1. Die Gemeinde hat nach dem Baulandmobilisierungsgesetz aus 2021 verbesserte Möglichkeiten, ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auszuüben.
2. Die Frist beträgt neuerdings drei Monate
2. Kauf Ihr sogar oberhalb Verkehrswert (im Zweifel bemessen am Bodenrichtwert nebst Anpassungen), kann die Gemeinde bei Ausübung ihres Vorkaufsrechtes einen niedrigeren Kaufpreis festsetzen - aber nicht unterhalb des Verkehrswertes.
3. Folgen des Vorkaufsrechtes sind, dass zwischen Verkäufer und Gemeinde ein neuer Kaufvertrag zustande kommt. Es gibt keinen Eintritt in den mit Euch abgeschlossenen Kaufvertrag. Dieser wird rückabgewickelt.
==> Somit zu Deiner Anmerkung zu Kosten: Steuern gibt es für Dich keine, da Du kein Grundstück gekauft hast. Ob Du die Notarkosten zurück bekommst, ist noch nicht abschließend geklärt. Der BGH hat allerdings schon einmal entschieden, dass die Gemeinde die Maklerkosten zu erstatten hat. Also bestehen zumindest recht gute Chancen.
4. Der Käufer eines Grundstück hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Vorkaufsrecht abzuwenden. Er muss sich dann verpflichten, den Zielen der Gemeinde nachzukommen (Bebauung in x Jahren, bestimmte ökologische Vorgaben oder was auch immer). In der Praxis werden tatsächlich sehr häufig detaillierte Abwendungsvereinbarungen in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen geschlossen, die (anders als die einseitige Abwendungserklärung) teilweise weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Abwendungszweck hinausgehen und zudem Sicherheiten für die Gemeinden im Falle von Leistungsstörungen beinhalten.