Neubau: Energiesparnachweis/Energieausweis, Kosten nachprüfen

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O

Orschel

Das sieht insgesamt von den Kosten nicht gerade rosig aus
Nein rosig sieht das tatsächlich nicht aus! Wobei ich definitiv nicht gewillt bin 2.000€ zu bezahlen sollte es sich wirklich nur um den Wärmeschutznachweis handeln!

Der Nachweis ist immer der grobe Fahrplan, mehr nicht. Ob hier von einem Statiker tatsächlich die sinnvollste Lösung gewählt wurde, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Hierzu wäre aus Sicht der Grundlagenfeststellung eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs in Abhängigkeit der gewählten Bausubstanz, des Klimastandortes und des Nutzerverhaltens erforderlich. Aus diesem tatsächlichen Bedarf kommt man schlußfolgernd in Zusammenhang mit der jeweiligen techn. Lösung für Heizung, Warmwasser-Bereitung, LtM zu dem tatsächlich zu erwartenden Verbrauch. Allein diese Betrachtung führt zu einer belastbaren Bewertung der jeweils notwendigen Investitionen.
Der HB kann aus dem Nachweis bestenfalls die Bauteilgeometrie und U-Werte der Bauteile, wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung m/o Wärmerückgewinnung die ermittelten Luftmengen gemäß Luftmengenplan nach DIN 1946-6 und das durch den Nachweis vorgegebene Konzept (Wärmeerzeuger etc.) für seine Berechnungen verwenden!
Mittlerweile habe ich auch gerade in speziellen Foren für Heizungsplanung einiges durchgelesen und auch dort wird überall empfohlen eine Heizung eben nicht nur auf dem Energieausweis auszusuchen, da dieser eben nicht alle Details beinhaltet! Danke auch schon mal für den Hinweis hier.

Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 ist alleinig nicht ausreichend, insbesondere wenn Brennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelleter als Wärmeerzeuger angedacht wurden.
Moderne Heizungsanlagen können sehr effizient sein, allerdings nur, wenn eine komplette und umfassende Dimensionierung/ Berechnung aller Komponenten vorliegt. Hierzu zählen u.A. die Heizflächen und z.B. die Anlagenhydraulik.
Bei einem offenen Lagerfeuer benötigt man dies allerdings nicht!
OK, nach diversen Internetstudien habe ich nun doch auch recht viel gelesen das eine Heizlastberechnung nach DIN 12831 wichtig ist. Ich denke das macht auch Sinn da man dort ja diverse weitere Angeben macht wie Du oben schon geschrieben hast.
Wenn dieser aber auch nicht ausreicht, kannst Du mir sagen was neben dem Energiepass und der Heizlastberechnung noch vonnöten ist um die Heizungskraft auszuwählen?

Dass Bauherren bei GU Vorhaben hinsichtlich der Anlagentechnik über den Tisch gezogen werden, ist inzwischen bekannt. Bei der teureren freien Architektenplanung sollte man das nicht vermuten. Hier wird anscheinend das "schnelle Geld" auf Kosten des Bauherren gemacht.
Wundert mich ehrlich gesagt auch, vor allem hat der Architekt ja nichts davon wenn eine falsche Heizung eingebaut wird. OOK, der Heizungsbauer könnte den Vorteil haben wenn er aufgrund einer falschen Berechnung eine zu große Heizung einbaut... Das als Laie zu verstehen ist definitiv nicht einfach...
 
E

E.Curb

Moin,
aaaaalso, erstens bezweifle ich, das Du für Dein Gebäude einen Schall- und Brandschutznachweis brauchst. Ich würde mal so pauschal Nein sagen. Dann kann ich einfach nicht glauben, dass nur der Wärmeschutznachweis 2.000.- Euro Kosten soll. Und drittens plant der Statiker ja auch nicht Deine Heizungsanlage . Er erstellt nur den Nachweis nach Vorgaben der Planung. Und die macht eben der Architekt.idealerweise in Zusammenarbeit mit einem TGA-Planer.

Wer hat denn den Statikus beauftragt ?

Gruß
 
O

Orschel

Moin,
aaaaalso, erstens bezweifle ich, das Du für Dein Gebäude einen Schall- und Brandschutznachweis brauchst. Ich würde mal so pauschal Nein sagen. Dann kann ich einfach nicht glauben, dass nur der Wärmeschutznachweis 2.000.- Euro Kosten soll. Und drittens plant der Statiker ja auch nicht Deine Heizungsanlage . Er erstellt nur den Nachweis nach Vorgaben der Planung. Und die macht eben der Architekt.idealerweise in Zusammenarbeit mit einem TGA-Planer.

Wer hat denn den Statikus beauftragt ?

Gruß
Glaube da haben wir aneinander vorbeigeredet. Der Statiker plant natürlich nicht die Heizungsanlage. Diese plant unser Heizungsbauer, nur leider wohl auf Basis des Wärmeschutznachweises, welcher nun aber vom Statiker erstellt wurde. Ich werde dennoch aber auf jeden Fall eine Heizkraftberechnung durchführen lassen um weitere Informationen bei der Hand zu haben.
 
O

Orschel

Verständlich, denn dieser Betrag allein für den Nachweis wäre nicht angemessen.
Geht es nur allein um die Heizlast (Leistung des Wärmeerzeugers) ist die Berechnung nach 12831 ausreichend. Für ein schlüssiges Gesamtkonzept jedoch nicht.

Meist ist erforderlich und wird auch so verlangt bzw. beauftragt:

1. Energieeinsparverordnung/ KfW Nachweis- ggf. Optimierung/Varianten
2. Wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung: Luftmengenplan/Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
3. Heizlastberechnung nach DIN 12831, Raumheizlasten
4. Heizflächendimensionierung HK/Fußbodenheizung/WH/DH nach DIN (mit Optimierung je nach Wärmeerzeuger)
5. Dimensionierung Warmwasser-Bereitung
6. Auswahl/Empfehlung Wärmeerzeuger
7. Hydrauliküberprüfung
8. Bedarfs-/Verbrauchsprognose
9. Div. Hinweise u. Erläuterungen (u.a. Kontrollmöglichkeiten zur
Überprüfung der ausführenden Firma sowie im späteren Betrieb.)


Eine Schlüsselstellung nimmt dabei der Pkt. 8 ein, denn nur hiermit lassen sich die Investitionen für einzelne technische Lösungen hinreichend bewerten/beurteilen.

v.g.
Danke auf jeden Fall noch mal für Deine Hilfe denn es hilft mir ungemein die einzelnen Bausteine meines Laienwissens etwas mehr zusammenzusetzen, bzw. zu schauen auf was ich achten muß und das auf jeden Fall diesbezüglich noch Gespräche mit dem Architekten anstehen, wie man das ganze am besten lösen kann, denn dies war u.a. auch ein Argument für uns mit einem Architekten zu bauen um die bestmöglichste Lösung für uns hinzubekommen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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