Neubau-Finanzierung Einfamilienhaus 150 - 160 qm

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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minimini

...nur dass man sich mit Kind dann doch nochmal wieder anders einrichtet ;-) fertig ist man nie :-D
 
bra-tak

bra-tak

Ohne näher auf die Zahlen einzugehen, würde mich mal interessieren, wie du dir das mit Halbtags bei deiner Frau nach dem Kind vorstellst?

Erstmal ist davon auszugehen, dass sie das Erste Jahr mit Elterngeld komplett daheim bleibt. Und dann? Nach einem Jahr gleich 70% Teilzeit? Wie läuft das mit der Betreuung?

Den Plan hatten wir auch, nun haben wir ihn verworfen und meine Frau bleibt auch das 2. Lebensjahr daheim. Kein Geld, welches rein kommt. Ich hab dafür schonmal 25k vom Ersparten reserviert. ;)

Nur mal als Denkanstoß. Mit Kind läuft vieles meistens anders, als man es sich als kinderloses Paar vorstellt/wünscht/ausmalt ;)

Wer betreut das Kind, wenn deine Frau wieder arbeitet? Entstehen dadurch Kosten?
Bei uns war es ziemlich genauso. wie der Plan der/des TE.
Vor dem Mutterschutz hat meine Frau voll gearbeitet. Dann ein Jahr Elternzeit und danach wieder 67% für ein Jahr und dann wieder voll.
Man hat Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Wir haben ohne Probleme ab dem 366sten Lebenstag für unseren Kleinen einen Krippenplatz bekommen. Somit war der Plan möglich.
 
M

minimini

Wenn Kinder fest geplant ist, schadet es auch nicht, sowas schonmal auszuloten. Hier sind U3-Plätze wirklich rar. Wir haben uns darauf eingestellt, dass wir nichts oder nichts in der Nähe finden (Rechtsanspruch ist hier bei x-beliebigem Platz irgendwo im Stadtgebiet erfüllt), hatten dann aber Glück. So haben wir uns dann auch an Arbeitsmodelle, Gehalt und Rate herangetastet.
 
Jean-Marc

Jean-Marc

Danke!
Was bei der hypothetischen Rechnung auch fehlt - wenn die Frau mit dem ersten Kind in Elternzeit geht, dann wird ihr Elterngeld auf der Basis des letzten Nettogehalts berechnet. Geht sie dann nach Kind eins in der Steuerklasse V in Teilzeit arbeiten, dann schrumpft das Elterngeld bei Kind 2 erheblich. Was dann meist dazu führt, dass der Mann keine nennenswerte Elternzeit nimmt und wenn man nicht Beamtin ist, dann kann das beruflich das k.o. bedeuten.
Da hast Du Recht. Aus genau dem Grund sollte man frühzeitig die Steuerklassen tauschen, am besten direkt nach Kenntnis der Schwangerschaft. Allerdings darf auch nicht vergessen werden, dass das höhere Elterngeld dann auch entsprechend nachversteuert wird. Wer keine große Nachzahlung zu erwarten hat, der sollte dann einen Teil des EG monatlich beiseite legen.
 
M

minimini

War es nicht so, dass nach der Überarbeitung des EG dieser StK-Wechsel eh nix mehr bringt? Es wird ja nicht das reale Netto zugrunde gelegt, sondern vom Brutto neu fürs EG berechnet. Führt nun aber recht OT.
 
M

matte

Bei uns war es ziemlich genauso. wie der Plan der/des TE.
Vor dem Mutterschutz hat meine Frau voll gearbeitet. Dann ein Jahr Elternzeit und danach wieder 67% für ein Jahr und dann wieder voll.
Man hat Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Wir haben ohne Probleme ab dem 366sten Lebenstag für unseren Kleinen einen Krippenplatz bekommen. Somit war der Plan möglich.
Das mag so funktionieren. Muss es aber nicht.
Meine Aussage war völlig wertfrei gemeint.
Ich denke nur, dass man in der Hinsicht Vorlauf nicht unbedingt vom finanziellen Optimalfall ausgehen sollte. Nicht, dass dann das böse Erwachen kommt, weil man den Nachwuchs doch nicht nach einem Jahr in die Betreuung geben kann/will.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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