Neubau Nebenkosten bei vorhandenem Grundstück

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M

martin.h

Hallo zusammen,

ich muss gestehen, dass ich bei einigen Themen nicht zu differenzieren vermag, welche Kosten nur bei einem Grundstückserwerb anfallen. Ich habe versucht mich mittels Literatur und Internet zu informieren - leider nur mit mäßigem Erfolg.

Folgende Ausgangslage: Ich (bzw. meine Eltern) besitzen ein (Doppel-) Grundstück. Jetzt habe ich vor in dem "Garten" ein weiteres Einfamilienhaus zu errichten. Bei den folgenden Posten ist mir nicht klar, ob sie nur bei einem Grundstückserwerb anfallen oder auch bei einem Hausbau:

- Notarkosten (Ja, für den Kaufvertrag mit dem GU?)
- Steuern (Grunderwerbsteuern können ja zumindest nicht anfallen?)
- Grundbucheintrag (Nein, da das Grundstück bereits in Familienbesitz ist? Ja, weil es quasi eine neue "Hausnummer" ist? Das Grundstück wird nicht geteilt.)
- Vermessungskosten (Nein, da bereits ein amtlicher Lageplan beim Katasteramt vorliegt?)

Eine ungefähre Angabe der Kosten - sofern im groben Rahmen pauschal zu beurteilen - würde mir darüber hinaus erheblich weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße,
Martin
 
emer

emer

Notar und Geundbuchkosten fallen an, wenn für ein Bankdarlehen eine Grundschuld eingetragen wird.

Dazu komme die Kosten für die Anschlüsse ans öffentliche Netz (Strom, Telefon, Gas, Wasser und Abwasser).

Vermessen werden muss trotzdem. Ggf die Höhen da wo das Haus hin kommt. Spätestens bevor die Bodenplatte kommt. Im Anschluss das Haus einmessen.

Bodengutachten könnte ebenfalls noch mal auf euch zukommen.

Statiker, Architekt ggf. auch.

Bein uns alles in allem abgerundete 53.000€. Davon entfallen 30.000€ auf den Architekten.
 
Y

ypg

Wer will denn da auf welchem Besitztum bauen? Ihr? Eure Eltern? Wem soll das gehören? ...und ohne (ideelle) Teilung?

Grunderwerb fällt bei Erwerb an (Grundstück). Bei einem Hausbau nichts auf das Haus.
Anschlüsse natürlich immer - oder legt Ihr ein Verlängerungskabel und einen Wasserschlauch von einem Haus ins andere???

Es fehlt definitiv die Angabe, ob auf dem Grundstück der Doppelhaushälfte weitere Gründung erfolgen darf... Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Baufenster.

In so Folge: alles wie beim gängigen Hausbau, nur fällt der Kaufpreis des Grundstücks nicht an??? Frage s.o.!
 
B

Bauexperte

Hallo Martin,

Folgende Ausgangslage: Ich (bzw. meine Eltern) besitzen ein (Doppel-) Grundstück. Jetzt habe ich vor in dem "Garten" ein weiteres Einfamilienhaus zu errichten.
Hast Du denn geklärt, ob Du überhaupt auf dem Grund ein weiteres Haus errichten darfst? Nur weil es Dir als Laie als ausreichender Platz erscheint, bedeutet dies nicht zwangsläufig, daß die Gemeinde/Kommune/Stadt diese Einschätzung teilen muß.

- Notarkosten (Ja, für den Kaufvertrag mit dem GU?)
Notarkosten in diesem Fall entstehen eigentlich nur bei Bauträgermaßnahmen. Da Du das Grundstück bereits besitzt, entfällt dieser Punkt und Du baust - so es denn überhaupt erlaubt ist - ganz normal mit einem Baubetreuer.

- Steuern (Grunderwerbsteuern können ja zumindest nicht anfallen?)
- Grundbucheintrag (Nein, da das Grundstück bereits in Familienbesitz ist? Ja, weil es quasi eine neue "Hausnummer" ist? Das Grundstück wird nicht geteilt.)
Ich vermag mir kaum vorzustellen, daß eine Bank ein Bauprojekt auf diesem Grundstück finanziert, sofern sie nicht im worst case Zugriff auf den bebauten Teil hat. Insofern denke ich, daß das Grundstück sehr wohl geteilt werden muß. Grunderwerbsteuer fällt deshalb trotzdem nicht an, da Dir das Grundstück ja schon zu einem Teil "x" gehört. Kosten der Teilung sowie in der Folge Änderung des Grundbuches dagegen schon.

- Vermessungskosten (Nein, da bereits ein amtlicher Lageplan beim Katasteramt vorliegt?)
Der Katasterauszug reicht nicht, einen Bauantrag zu stellen und diesen brauchst Du in jedem Fall. Ergo muß auch ein Vorabzug Lageplan seitens eines Vermessers erstellt werden.

Eine ungefähre Angabe der Kosten - sofern im groben Rahmen pauschal zu beurteilen - würde mir darüber hinaus erheblich weiterhelfen.
Exakte Kostenangaben sind zu Deinem Post nicht möglich, da dazu relevante Angaben fehlen. Einen ersten Überblick kannst Du Dir dennoch verschaffen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
M

martin.h

Hallo Bauexperte,

danke für Deine schnelle und kompetente Antwort.

Dem Rest gilt natürlich auch viel Dank - ich beziehe mich auf Bauexperte, da er alle Punkte aufgegriffen hat .


Hast Du denn geklärt, ob Du überhaupt auf dem Grund ein weiteres Haus errichten darfst? Nur weil es Dir als Laie als ausreichender Platz erscheint, bedeutet dies nicht zwangsläufig, daß die Gemeinde/Kommune/Stadt diese Einschätzung teilen muß.
Ja, einzig die Grenze der überbaubaren Fläche war ein Hindernis, da der (uralte) Bebauungsplan keine Bebauung im hinteren drittel des Grundstücks vorsah. Bei der Stadt konnte mir jedoch keiner Gründe für diesen Zustand nennen und eine entsprechende formelle Bauvoranfrage zur Verlegung der Grenze wurde positiv beantwortet.

Notarkosten in diesem Fall entstehen eigentlich nur bei Bauträgermaßnahmen. Da Du das Grundstück bereits besitzt, entfällt dieser Punkt und Du baust - so es denn überhaupt erlaubt ist - ganz normal mit einem Baubetreuer.
Das klingt gut.

Ich vermag mir kaum vorzustellen, daß eine Bank ein Bauprojekt auf diesem Grundstück finanziert, sofern sie nicht im worst case Zugriff auf den bebauten Teil hat. Insofern denke ich, daß das Grundstück sehr wohl geteilt werden muß.
Laut meines Finanzberaters bekomme ich sogar bessere Zinskonditionen, wenn das Grundstück nicht geteilt wird. Selbstverständlich gilt dann auch das Haus meiner Eltern als Sicherheit. Ich habe meinen Eltern diese Entscheidung überlassen und sie haben kein Problem damit, das Grundstück nicht zu teilen.

Grunderwerbsteuer fällt deshalb trotzdem nicht an, da Dir das Grundstück ja schon zu einem Teil "x" gehört. Kosten der Teilung sowie in der Folge Änderung des Grundbuches dagegen schon.
Das ist eben die Frage. Das Grundstück gehört aktuell meinen Eltern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat ein Auge zudrückt, weil meine Eltern mir das halbe Grundstück "schenken"?!

Der Katasterauszug reicht nicht, einen Bauantrag zu stellen und diesen brauchst Du in jedem Fall. Ergo muß auch ein Vorabzug Lageplan seitens eines Vermessers erstellt werden.
Das ist gut zu wissen.


Exakte Kostenangaben sind zu Deinem Post nicht möglich, da dazu relevante Angaben fehlen. Einen ersten Überblick kannst Du Dir dennoch verschaffen.
Dass in den Alben auch gehaltvolle Informationen versteckt sind, ist mir entgangen. Ein guter Hinweis.


Besten Dank noch mal an alle!
 
B

Bauexperte

Hallo Martin,

Laut meines Finanzberaters bekomme ich sogar bessere Zinskonditionen, wenn das Grundstück nicht geteilt wird.
Dann schielt die Bank auf das Vermögen Deiner Eltern.

Ich persönlich würde als Elternteil diesen Weg nicht mitgehen und das hat wenig mit Vertrauen in mein Kind zu tun. Kommst Du ins straucheln - gleich ob bspw. Scheidung, Krankheit oder Unfall, "könnten" Deine Eltern vor den Trümmern ihrer Existenz stehen. Da ich persönlich erlebt habe, wie schnell so etwas gehen kann, würde ich meine Unterschrift dazu verweigern.

Das ist eben die Frage. Das Grundstück gehört aktuell meinen Eltern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staat ein Auge zudrückt, weil meine Eltern mir das halbe Grundstück "schenken"?!
Es gibt gesetzlich geregelte Steuerfreibeträge bei Schenkungen; diese gelten auch für Dich

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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