Geplant ist im wesentlichen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Ein Zweifamilienhaus soll es ggf. In 30 Jahren werden, wenn die Kinder raus sind. Zu den Anforderungen an ein Einfamilienhaus werde ich mich noch informieren.also ist das ein Punkt der in die Ausschreibung sollte. Danke! Die Vorgaben gemäß des Bebauungsplan sind recht flexibel. 2 geschossig, Dach hat keine Beschränkungen bis auf nachbarliche Bebauung ggf. Das Grundstück ist recht groß und die erlaubten Flächen sind mehr als ausreichend.