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Claus001
Hallo liebes Forum, vor etwa einem halben Jahr war es nun endlich soweit und wir haben uns unseren Lebenstraum erfüllt und uns ein fast neues Architekten-Haus gekauft. (Baujahr 2019 in Massivbauweise). Bereits bei der Besichtigung hatten wir festgestellt, dass es im Keller Setzrisse gab. Laut damaliger Aussage vom Verkäufer hätte er dies aber mit einem Statiker abgeklärt und dies wäre unbedenklich. Der Kontakt zum Verkäufer ist aber leider mittlerweile abgebrochen und wir können diesbezüglich nicht mehr mit ihm kommunizieren (laut seinen Angaben, Scheidungs-Stress und er will mit dem ganzen Thema nichts mehr zu tun haben). Wir wissen sehr wohl, dass wir damals etwas kritischer hätten sein müssen, aber das nützt uns nun leider auch nichts mehr. Nun haben wir nach etwa einem halben Jahr allerdings den Eindruck, dass die Risse teilweise etwas breiter und länger werden. Die Riss Breite liegt derzeit bei circa 0,1 bis circa 0,7 mm. Riss Ausbildung ist fast immer in der Vertikalen etwa zu dreiviertel der Wandhöhe. Besonders im Bereich der Fensterlaibungen (da hier die Lastverteilung aufgrund der Geometrie schon ungleichmäßig ist), und der Trennwände zu den anderen Kellerräumen. Nun machen wir uns Gedanken, ob das noch im normalen Bereich liegt. Das Haus ist ja jetzt erst vier Jahre alt der Untergrund ist Lehmboden. Laut Bauplan, der uns noch vorliegt, wurde ein Streifenfundament mit etwas dünnerer Bodenplatte errichtet. Leider ist nicht ersichtlich, ob es eine Kiesschüttung oder etwas ähnliches gab. die Mauern selbst sind laut damaliger Angabe des Verkäufers aus Beton- Füllsteinen mit Betonfüllung und Stahlarmierung errichtet worden.
Den Architekten habe ich bislang noch nicht erreicht. Noch hätten wir Zeit, das ganze entsprechend zu reklamieren und eine Mängelrüge zu platzieren. Wir sind immer noch innerhalb der fünf Jahresfrist. Frage ist, wer nun letztendlich dafür verantwortlich ist, wenn dies einen Mangel darstellt. Der Architekt ?, Der Keller- beziehungsweise Rohbauer? Wir wissen es leider nicht. Vielleicht hat hier jemand im Forum bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann uns hier wertvolle Hinweise geben. Möglicherweise ist das ganze ja auch unbedenklich. Viele Grüße, Claus
Den Architekten habe ich bislang noch nicht erreicht. Noch hätten wir Zeit, das ganze entsprechend zu reklamieren und eine Mängelrüge zu platzieren. Wir sind immer noch innerhalb der fünf Jahresfrist. Frage ist, wer nun letztendlich dafür verantwortlich ist, wenn dies einen Mangel darstellt. Der Architekt ?, Der Keller- beziehungsweise Rohbauer? Wir wissen es leider nicht. Vielleicht hat hier jemand im Forum bereits ähnliche Erfahrungen gemacht, oder kann uns hier wertvolle Hinweise geben. Möglicherweise ist das ganze ja auch unbedenklich. Viele Grüße, Claus
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