Neue Energieeinsparverordnung ab 2016 -> was bauen?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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Häuslebau3r

Häuslebau3r

Guten Morgen,

bezüglich den weiteren Anbietern ist es sicher nicht falsch, weitere Meinungen und Anreize zu holen. Oft bestärkt das eine Entscheidung oder die ein oder andere Frage wird klarer. Auch der Wert zu Vergleichen steigt natürlich immens.

Bezüglich des Grundstückes, sollte es da noch Handlungsspielraum geben (was bei uns in der Gegend absolut nicht denkbar ist) wird das wie du geschrieben hast sicher auch noch Zeit in Anspruch nehmen.

Die Frage, bezüglich April 2016 das Bauvorhaben zu starten, kann eigentlich nur von den Baufirmen beantwortet werden. Solltet Ihr euch im klaren sein was genau Ihr euch vorstellt und die Firmen sagen dies zu, warum nicht.
In meinem Fall, stehe auch noch am Anfang (gerade Grundstück erworben), aber Baubeginn steht noch etwas aus aber dennoch ist es bei uns wohl so, dass die Planungen zum Bau ca. 1 Jahr vorher anlaufen sollen (müssen).


Wie geschrieben ist es auch oft eine Frage der Technik und eingesetzten Materialien. Ist für dich von vornherein klar, dass du keine Öl-Heizung evtl. sogar keine Gas-Heizung anstrebst kommst du den Werten zu Kfw55 /KFW70 von allein näher und beantwortest dir das damit schon fast selbst (nicht vergessen dass natürlich noch andere Punkte mit einspielen wie zb. Mauerwerk, Fenster usw.) Natürlich Sind verschiedene Varianten in der Anschaffung teurer als andere. Man vergleiche nur Gas-Terme, Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Sole-Wärmepumpe. Ein Mehraufwand bzw.
Mehrkosten zu einem nicht KFW70 Haus erklärt sich sicher von selbst, aber eine Effizients-Rechnung auf zb. 30 Jahre bin ich der Meinung, kann dir nur der Fachmann auf dein persönliches Haus (in der Region) machen. Für mich käme zb Öl oder Gas nicht in Frage (allein aus zukunftsorientierten Gründen).


Da kann ich natürlich auch auf den oben geschrieben mittleren Beitrag verweisen. Eine Lüftungsanlage käme für mich als Allergiker von April bis September sowieso in Frage, da ich mir daraus vor allem im trauten Heim eine Besserung erhoffe. Gibt ja für Lüftungsanlagen auch dafür Filter. Auch wenn ich was das angeht bis dato auch schon positives und negatives gehört und gelesen habe hinsichtlich Bakterien (Luft Stau) usw. Auch der Aspekt den du geschrieben hast bezüglich der Trocknungszeit wäre für mich noch ein Pluspunkt.
Das von dir angesprochene System (die Kombination) aus Photovoltaik + Luft-Wasser-Wärmepumpe + Lüftungsanlage + Fußbodenheizung gibt es ja nicht nur von Viebrockhaus sondern auch bei allen anderen Anbietern. Bei diesen Systemen muss einfach, dass für den Bauherr Best mögliche zusammengestellt werden. In manchen Regionen wird eine Sole-Wärmepumpe verwendet, da im Durchschnitt über die Jahreszeit zu kalt, in anderen weil das Grundstück groß genug ist wird mit Flächenkolektoren gearbeitet usw. usw. Letztendlich wird das richtige für dein Haus, für deine Region und für dich herausgefiltert, bzw. sollte es so sein
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Hallo,

Nun habe ich zwei Überlegungen angestellt:

1. Ab 01.01.2016 gilt die neue Energieeinsparverordnung. So wie ich es verstanden habe, ist man als Häuslebauer dann verpflichtet, ein Haus zu bauen, das bezüglich des Energieverbrauchs ungefähr dem eines heutigen KfW-70-Hauses entspricht. Wenn man dieser Pflicht entgehen will, muss man den Bauantrag noch in diesem Jahr einreichen. Ist das soweit korrekt?
Der Artikel ist leider unzureichend recherchiert; der Autor hätte auch schon im Januar wissen können, was die Energieeinsparverordnung 2016 dem Bauherren beschert. Im Prinzip ist es aber ganz einfach: aktuell KfW 70 wird dann das Standard-Referenzgebäude der Energieeinsparverordnung. Die Fördergelder für dieses Modell laufen aber erst zum 31.03.16 aus; insofern kannst Du - sofern Du ein Effizienzhaus 70 bauen willst, auch die Mittel bis zu diesem Datum beantragen; der Antrag muß bis Ende März 16 bei der KfW vorliegen. ABER - der Bauantrag muß wirklich bis Ende 12/2015 beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Es ist also besser, nicht bis Weihnachten zu warte.

2. In den Threads, die ich hier bislang so gelesen habe, wird immer davon gesprochen, dass die Mehrkosten für ein KfW 55/70 Haus nicht durch das günstige KfW-Darlehen ausgeglichen werden können. Man muss ja aber auch bedenken, dass ein energiesparendes Haus auch geringere laufende Nebenkosten hat. Lohnt es sich dennoch nicht, wenn man sich nicht aus ökologischen Gesichtspunkten ohnehin für ein energiesparendes Haus entscheidet?
Du mußt differenzieren - die alten Beiträge beziehen sich alle auf aktuelle Bauvorhaben (BV) und damit mehrheitlich auf Baubeschreibungen (BB) welche das bisherige Referenzhaus der Energieeinsparverordnung widerspiegeln (KfW 85). Da war es in der Tat so, daß der Mehraufwand von KfW 85 zu KfW 55 in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stand; der Aufpreis nicht bis zu TEUR 25 betrug. Die geringe Differenz der Zinsen KfW-Fördergeld und Tageszinsen brachte kaum Anreiz, sich für diese Variante zu entscheiden, da die Amortisation kaum bis gar nicht erzielbar war.

Ab April 2016 sieht die Welt wieder ganz anders aus. Zum einen, weil nicht wenige Anbieter ihre BB auf den - dann - Standard KfW 70 anpassen müssen (um wettbewerbsfähig zu bleiben), der Schritt vom - dann - Referenzhaus - zu KfW 55 überschaubar ist UND es dann Fördergelder in Höhe TEUR 100 für KfW 55 UND für 20 Jahre und nicht - wie bisher - für 10 Jahre gibt.

Daraus ergibt sich für unser Hausbauprojekt nun die Frage, ob wir noch dieses Jahr den Bauantrag einreichen sollten und für welchen Standard wir uns entscheiden. Wie sind eure Meinungen dazu?
Das ist eine persönliche Frage, welche Du nur allein beantworten kannst. Aus meiner Sicht ist KfW 70 HEUTE eine wirtschaftlich richtige Entscheidung, weil der Mehraufwand zu KfW 55 nicht wirklich spürbare Ersparnis bei den Heizkosten bringt. Andererseits - ist die BB Deines favorisierten Anbieters bereits auf die kommende Energieeinsparverordnung 2016 ausgerichtet, hast Du Dich schon für eine Lüftungsanlage entschieden - darauf sollte dieser Tage eigentlich kein Bauherr verzichten; gleich, für welches Bausystem er sich entscheidet (natürlich beim Fertighaus noch mehr) - ist der Aufwand zu KfW 55 - im konventionellen Massivhausbau - nicht mehr wirklich groß; im Verhältnis zur erforderlichen Bausumme. Ich könnte mir vorstellen, daß die größeren Fördersummen auch einen gewissen Anreiz ausüben; aber auch das ist eine ganz persönliche Entscheidung und abhängig vom weiteren Zinsverlauf.

Aber auch ein Hausbau 2016, nach dann geltendem Standard (KfW 70), ist keine wirklich schlechte Entscheidung; wie auch, wenn es dieser Tage eine gute Wahl ist, so zu bauen? Mit diesem Grundstandard kann jeder Häuslebauer später - so wieder erspartes/geerbtes/gewonnenes Geld zur Verfügung steht, in zusätzliche Technik - bspw. Photovoltaik + Speicher - investieren und so den Effizienzhausstandard seines Hauses anheben. Im Falle eines Hausverkaufes - und davon kann sich ja Niemand wirklich frei sprechen - zählt für einen potenziellen Käufer eh nur, was auf der Abrechnung von Stromversorger & Co. zu lesen ist

PS: willst Du Dich für den geschätzten Kollegen roter Wettbewerber entscheiden, brauchst Du auch keine Sorge mehr zu haben, daß die Abluftwärmepumpe Dich kostenmäßig auffrisst, noch, daß der Effizienzhausstandard KfW 55 nicht belegbar erzielt wird. Er (Viebrockhaus) hat - Glaskugelmodus an - wohl aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt - Glaskugelmodus aus - und bietet jetzt bereits im Standard eine kleine Photovoltaik an.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

Supergrover

Ab April 2016 sieht die Welt wieder ganz anders aus. Zum einen, weil nicht wenige Anbieter ihre BB auf den - dann - Standard KfW 70 anpassen müssen (um wettbewerbsfähig zu bleiben), der Schritt vom - dann - Referenzhaus - zu KfW 55 überschaubar ist UND es dann Fördergelder in Höhe TEUR 100 für KfW 55 UND für 20 Jahre und nicht - wie bisher - für 10 Jahre gibt.
Ok, das beruhigt mich. Ich hatte nämlich auch das Gefühl, dass das ab April 2016 angebotene KfW-Darlehen 153 wirklich interessant ist. Bei einem angenommenen Zins von 1% im Vergleich zu 2,1% bei einer Bank und 20 Jahren Laufzeit sowie einem Tilgungszuschuss von 2.500€ komme ich auf einen Vorteil von ca. 15.000€ bei Wahl des KfW Darlehens. Und dafür kann man wohl schon einiges der Mehrkosten (KfW55 vs. KfW70) bestreiten.

Die Fördergelder für dieses Modell laufen aber erst zum 31.03.16 aus; insofern kannst Du - sofern Du ein Effizienzhaus 70 bauen willst, auch die Mittel bis zu diesem Datum beantragen; der Antrag muß bis Ende März 16 bei der KfW vorliegen. ABER - der Bauantrag muß wirklich bis Ende 12/2015 beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Es ist also besser, nicht bis Weihnachten zu warten
Ok, danke für die Erläuterung. Und wie wäre es, wenn ich ein KfW55 Haus bauen will und dann natürlich gerne die neue Förderung mitnehmen will? Welche Stichtage gelten dann? Ab wann darf ich meinen Bauantrag einreichen? Schon vor dem 1.4.? Muss ich dann halt nur die Fördergelder nach dem 1.4. beantragen?


[...] PS: willst Du Dich für den geschätzten Kollegen roter Wettbewerber entscheiden, brauchst Du auch keine Sorge mehr zu haben, daß die Abluftwärmepumpe Dich kostenmäßig auffrißt, noch, daß der Effizienzhausstandard KfW 55 nicht belegbar erzielt wird. Er (Viebrockhaus) hat - Glaskugelmodus an - wohl aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt - Glaskugelmodus aus - und bietet jetzt bereits im Standard eine kleine Photovoltaik an.
Danke für Deine ausführliche Einschätzung. Mir ist klar, dass vieles eine persönliche Entscheidung ist und man eben auch sein ökonomisches Wissen mit dem ökologischen Gewissen ausbalancieren muss.
Bzgl. Viebrockhaus entnehme ich Deiner Antwort, dass Du die aktuelle Kombination von Energiesparmaßnahmen, die in deren Standard ist, grundsätzliche für sinnvoll hältst?
 
L

Legurit

Z.B.: 3400 kWh im Jahr 2014 bei 152 m² Wohnfläche und 4 Personen (hab einfach mal einen aus der Mitte gegriffen - gibt welche mit mehr und mit weniger. Die Familie hat also 70 € für Heizung und WW pro Monat gezahlt. Eine andere 50 € (145 m²) eine weitere 94 € (156 m²).
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Und wie wäre es, wenn ich ein KfW55 Haus bauen will und dann natürlich gerne die neue Förderung mitnehmen will? Welche Stichtage gelten dann? Ab wann darf ich meinen Bauantrag einreichen? Schon vor dem 1.4.? Muss ich dann halt nur die Fördergelder nach dem 1.4. beantragen?
Der Bauantrag hat ja nichts mit dem beantragen der Fördergelder zu tun.

Wenn sich die nächsten Monate nicht noch etwas ändert - evtl. Möglichkeit die neuen Fördergelder vor den Stichtag zu ziehen - sollte Dein Online Antrag erst zum 01.04.16 eingereicht werden.

Bzgl. Viebrockhaus entnehme ich Deiner Antwort, dass Du die aktuelle Kombination von Energiesparmaßnahmen, die in deren Standard ist, grundsätzliche für sinnvoll hältst?
Ja.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Häuslebau3r

Häuslebau3r

Ab April 2016 sieht die Welt wieder ganz anders aus. Zum einen, weil nicht wenige Anbieter ihre BB auf den - dann - Standard KfW 70 anpassen müssen (um wettbewerbsfähig zu bleiben), der Schritt vom - dann - Referenzhaus - zu KfW 55 überschaubar ist UND es dann Fördergelder in Höhe TEUR 100 für KfW 55 UND für 20 Jahre und nicht - wie bisher - für 10 Jahre gibt.
Guten Morgen zusammen,

nun muss ich diesbezüglich auch noch mal nachfragen @Bauexperte

bezüglich des KW Fördergeldes bzw. der 100TEUR bei KFW55. Aktuell sind es ja beim KFW Programm 153 folgende Daten:

  • Darlehenssumme 50TEUR
  • für (0,75 %) Zins
  • bei einer Laufzeit von 11 bis 20 Jahre
  • und einer 1 bis 3 jährigen tilgungsfreien Anlaufzeit.
  • Nach 10 Jahren wird neuverzinst.

In den Konditionsbeschreibungen der KFW liest man aber auch das Beispiel 30 / 5 / 10. Also auch 30 Jahre Laufzeit bei 5 Jahren tilgunsfreier Anlaufzeit und nach 10 Jahren Neuverzinsung.

Auf welchen KFW Baustein was dies denn bezogen?

Gibt es denn schon Infos zu den kommenden Neuerungen hinsichtlich der KFW Förderung ab Start der Energieeinsparverordnung 2016?
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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