Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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H

HB-NH2015

Verstehe ich das richtig?

Die 1,31% eff auf 20 Jahre bekomme ich nur wenn ich die Tilgungshöhe so ansetze, dass ich in 20 Jahren auch sicher und ohne Sondertilgungen fertig bin?

Ansonsten gilt 1,51% eff (Zinsbindung 20J aber längere Laufzeit)?

Und wie verhält sich dass, wenn ich das Darlehen nicht innerhalb der Bereitstellungsfreien Zeit abrufen kann und z.B. ein paar Monate später tilge.
12 Monate Bereitstellungsfrei + ggf. 3 Monate Bereitstellungsprovision + 1 Jahr Tilgungsfrei wären ja bereits 27 Monate in den noch nichts getilgt wird. Dann würde die ursprünglich festgelegte Tilgungshöhe ja nicht mehr ausreichen um in den 20 Jahren fertig zu werden.
 
R

R0Li84

12 Monate Bereitstellungsfrei bedeute das Geld wird in dem Zeitraum kostenlos für dich zurückgestellt, ohne dass Zinsen anfallen. Getilgt wird dann natürlich auch nichts. Nach den 12 Monaten muss du für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag 0,25% Zinsen (pro Monat) bezahlen. Ab wann die Zinsen (diese müssen während der tilgungsfreien Zeit bereits bezahlt werden) bzw. ab wann die Tilgung anfängt ist vertraglich festgehalten.
 
C

Caspar2020

12 Monate bereitstellungsfrei und 1 Jahr Tilgungsfrei Addieren sich nicht.

Du kannst aber bei 1,3 ja bis zu 3 Tilgungsfreie Jahre wählen.

Außerdem hat die KFW nen tilgunsrechner auf ihrer Website. Da siehst du dann wie schön das aufgeht
 
H

HB-NH2015

Dazu muss ich ein wenig ausholen.

Wir sind gerade auf der Suche nach eine Finanzierung.
Sagen wir mal Unterschrift zum 01.05.2016.

Der Hausbau (Fertighaus) ist beim Hersteller eingeplant aber die Hausstellung erfolgt aufgrund der Lieferzeiten erst im März/April 2017.

Grundstück wird just in diesem Moment bereits schon mit Eigenkapital bezahlt, ebenfalls die ersten kleineren Rechnungen.
Wir vermuten, dass wir so ab etwa Jan/Feb 2017 den ersten Teilbetrag vom Kredit abrufen werden müssen.
Für Erdarbeiten und Bodenplatte.

Nach Hausstellung (April) kommt dann die große Rechnung von der Hausfirma und weitere Rechnungen nach Abschluss der Innenarbeiten und eine Schlussrechnung, das wird sich gemeinsam mit Material für EL (Fussböden, Wände, Decken) sicher bis Juli/August 2017 hinziehen bis also alle Rechnungen fürs Haus bezahlt sind.
Einzug ist für Juli geplant dann müssen wir ja noch die Außenanlagen in EL machen wo das Material mit ca. 10T€ auch im Kreditbetrag drin ist. Sagen wir mal das machen wir noch bis September dann nach dem Einzug.

Erst dann, also im September 2017, wäre der Kreditbetrag (Hauptdarlehen & KfW) komplett ausbezahlt und die Tilgung kann nach meinem Wissen auch erst dann beginnen.

Mit Kreditvertrag num am 01.05.2016 sähe das also ungefähr so aus:
  • 01.05.2016 Abschluss des Kreditvertrages und Start der Sollzinsbindung (20J)
  • Feb 2017 Erster Teilbetrag vom Kredit abgerufen (Erdarbeiten, ggf. Bodenplatte) und Beginn der Zinsen auf den abgerufenen Betrag
  • Apr 2017 Große Rechnung für die Hausstellung, Zinsen steigen mit abgerufenem Betrag
  • 01.05.2017 Ab hier fällt die Bereitschaftsprovision von 0,25% je Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag los. Die Zinsen auf abgerufene Beträge müssen natürlich auch weiterhin bedient werden
  • ... weitere Abrufe. Bereitschaftsprovision wird niedriger, Zinsen höher
  • 01.09.2017 Letzter Abruf und Start der Tilgung

Interessant zu wissen auf jeden Fall schon mal, dass sich der 12 monatige Bereitstellungsfreie Zeitraum und das tilgungsfreie Jahr nicht addieren.
Wir wollen ja auch so früh wie möglich das Tilgen anfangen.
In unseren Szenario würden wir aber ggf. erst 16-17 Monate nach Kreditabschluß mit dem Tilgen beginnen, also 4-5 Monate diese Provision zumindest mal in Teilen zahlen müssen.
ggf. auch abhängig davon welches Darlehen vorrangig ausgezahlt wird. Das von der Hausbank oder das von der KfW?

Die eigentliche Frage war aber ob wir die 1,31 % bei der KfW nur bekommen wenn wir den Kredit innerhalb von 20 Jahren ab Kreditabschluss (also bis 01.05.2036) komplett getilgt haben und die monatliche Tilgungshöhe auch von Anfang an darauf ausgelegt ist.

Das steuert nämlich die Höhe der Rate bei der KfW und bestimmt wie viel Tilgungshöhe wir uns bei der Hausbank noch leisten können um in Summe unter unserer gewünschten monatlichen Belastung zu bleiben.

Wenn wir die monatliche KfW Belastung niedriger halten wollten um z.B. bei der Hausbank über 3% Tilgung zu kommen (darunter gibts einen Zinsaufschlag) dann befürchte ich wir schaffen es nicht die KfW in 20 Jahren komplett abzuzahlen und bekämen für die gesamte Zeit nur die 1,51% der KfW weil die Laufzeit >20 J ist.
 
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