Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 07.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016
>> Zum 1. Beitrag <<

T

toxicmolotof

Die Laufzeit besprichst du bei Antragstellung (vor dem Baubeginn) mit deiner finanzierenden Bank.

Also sollte die Laufzeit wohl schon fest stehen, wenn ihr den Antrag bereits gestellt habt.
 
W

Wurmi

Sorry sehe gerade das ich mich verschrieben habe ich meinte natürlich die Zinsbindung des KFW Kredit.

Ja Laufzeiten etc. das haben wir alles besprochen.

LG
Wurmi
 
W

Wurmi

Ich weiß das es nur 10 Jahre aktuell gibt und deshalb meine Frage ob jemand weiß wie es dann in 2016 mit einem bestehenden Kredit aussieht? Wird sich für uns etwas ändern (kann man evtl. von 50k auf 100k aufstocken, kann man die Laufzeit ändern oder bleibt einfach alle so wie unterschrieben und es passiert gar nichts)


Gruß
Wurmi
 
B

boysetsfire

Ab 01.04.2016 wird es noch eine Variante mit 20-jähriger Sollzinsbindung geben. Deinen dann schon bestehenden Kredit wird die KfW aber nicht auf eine längere Sollzinsbindung ändern, zumal die Konditionen hierfür auch anders aussehen werden.
Laut meiner letzten Auskunft kann man den Darlehensbetrag auf Antrag erhöhen lassen. Da nächstes Jahr aber das KfW70-Haus nicht mehr gefördert wird, vermute ich dass auch diese Option dann für euer Haus wegfällt.
 
BauPaar

BauPaar

hm... Auf der Seite steht:
Die ab 04/2016 gültigen Merkblätter finden Sie auf dem Reiter "Formulare & Downloads" unter Merkblätter.
, aber da finde ich nichts für den neuen Stand - bin ich jetzt Blindfisch oder ist das entgegen der Ansage noch gar nicht verlinkt?

Apropos verlinkt - auf KfW darf ich aber schon verlinken, oder?

Und zum Thema: Sehe ich das richtig, dass dann die selbst genutzte Wohneinheit mit 150k KfW-finanziert werden kann, wenn die Programme 153 und 124 kombiniert werden? Also analog dazu in einem Haus mit 3 Wohneinheiten (davon eine eigengenutzt) dann 350k (3x100k in Programm 153 [energieeffizient bauen] und einmal 50k im 124er [Wohneigentum]), und somit fast das ganze Haus?

Und letzte Frage: zählt das ganze dann noch als "freifinanziert", oder ist das schon (habe ich aber nirgends gelesen) als oeff. gefördert, mit den entsprechenden Mietobergrenzen für die vermieteten Wohnungen? Oder ist das nur bei den Förderungen der zB WK Hamburg / IBSH o.ae. der Fall?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 07.02.2025
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3173 Themen mit insgesamt 69679 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Neue KfW-Bedingungen ab 04/2016
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fristverlängerung KFW Zuschussvariante 54
2KfW Darlehen ok oder geht es günstiger? 10
3Welche Heizung bei kfw 55 empfehlenswert? 58
4KfW Kredit als Eigenkapital. Welche Bank macht das? 15
5Finanzierung mit KFW, Unterschrift Sachverständändiger 14
6KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme 23
7KfW-Förderung für 2 Familienhaus 26
8Aufwertung von KfW 55 zu KfW 40+ 16
9KfW 55 ohne Fußbodenheizung 38
10KfW 153 Konditionsverschlechterung zum 18.04.18 12
11Baukosten: Einfamilienhaus in BaWü 2019 (KFW 40 plus) 35
12KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021 57
13Alter Kfw 153 Vertrag aus der Zeit von um 2013 rum 14
14KFW 300 Förderung - Attraktivität 23
15Kredit vs Barzahlung 15
16Kriegt ein Student Kredit? 20
17Finanzierung: Umschuldung von KfW Kredit der Eigentumswohnung 18
18480.000 Kredit zu hoch, Erfahrungen? 36
19Immobilie kaufen realisierbar - Kredit mit Bausparer als Eigenkapital? 12
20Kredit mit Annuitätendarlehen und 2x gekoppelte Bausparverträge 47

Oben