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Escroda
Nein, aber Du planst etwas unrechtmäßiges, für das Du deinen Nachbarn bei der Behörde anonym melden möchtest. Dass die Terrasse dort nicht zulässig ist, liegt nicht an nachbarschützenden Vorschriften. Er hätte zulässigerweise so bauen können:Ich habe nichts unrechtmäßiges getan.
Wäre noch näher an deiner Terrasse. Er hätte Dich nicht fragen müssen. Du hättest gar nichts tun können.
Den fehlenden Zaun.Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht was ich da ansprechen soll
Und wenn Du dein Gartenhäuschen auf die Grundstücksgrenze und die Baugrenze stellst, hast Du einen legalen Sichtschutz, es sei denn, Du hast deine maximale Grenzbebauung auch schon ausgereizt.