Niveauänderung und Kostenteilung in Hessen

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A

Almo85

Hallo zusammen,

demnächst möchte ich mein Grundstück und die Erhöhung mit L-Steinen abfangen, da es eine Erhöhung der ursprünglichen Grundstücksebene meinerseits um 40cm ergeben hat.
Nun ist mein Nachbar aber auch um etwa die gleiche Höhe nach unten gegangen, sodass sich ein absoluter Höhenunterschied von ca. 80 cm ergibt.

Mein Nachbar versucht mir nämlich einzureden, jeder Bauherr muss lediglich immer die linke Seite des Grundstücks zahlen, einschließlich L-Steine, Mauern und Zaun. Das klingt für mich aber sehr unlogisch und so, als würde mein Nachbar versuchen, das ich allein die Kosten trage.
Für mich logisch ist es, das jeder die Kosten der vorgenommenen Niveauänderungen zahlen muss. In unserem Fall ich +40cm und mein Nachbar -40cm und somit eine Kostenteilung von 50/50. Dazu würde ja noch kommen das ich Baggerarbeiten und das Setzen der L-Steine selbst ausführen kann.

Im Umkehrschluss würde das ja für mich bedeuten, ich könnte auf meiner rechten Seite einfach das vorhandene Gelände abgraben, um eine ebene Fläche zu bekommen und mein Nachbar muss dann den entstandenen Höhenunterschied mit L-Steinen abfangen, obwohl er die vorhandene Höhe beibehalten hat.

Bevor es zu Problemen kommt, möchte ich meinen Nachbar freundliche auf die gesetzliche Regelung hinweisen und das auf freundlich-friedlicher Art klären.
In der PDF, Nachbarrecht-Eine Orientierungshilfe des Hessischen Ministeriums habe ich leider keinen Hinweis auf Kostenregelung gefunden.

Vielleicht kann mir da jemand einen Tipp geben und auch einen Hinweis, wo genau das gesetzlich festgehalten ist. Ich sehe da sonst einige Probleme auf uns zukommen.

Danke für eure Hilfe

schöne Grüße
 
A

Almo85

ich finde leider nichts bezüglich Kostenteilung, daher hier die Frage. Ich habe mir wie oben geschrieben die PDF "Nachbarrecht-Eine Orientierungshilfe" des Hessischen Ministeriums angeschaut, aber etwas genaueres dazu nicht gefunden.
 
H

HilfeHilfe

ich finde leider nichts bezüglich Kostenteilung, daher hier die Frage. Ich habe mir wie oben geschrieben die PDF "Nachbarrecht-Eine Orientierungshilfe" des Hessischen Ministeriums angeschaut, aber etwas genaueres dazu nicht gefunden.
es sagt ja auch aus das es nur eine Hilfe ist

wie ist den aufschütten und so in eurem Gebiet geregelt ?
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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