Notarkosten zu hoch? Notargebühren, Grundschuld, Grundstückskosten

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BAUerMartin

BAUerMartin

Guten Morgen zusammen,

ich habe ein Grundstück in einem Neubaugebiet im Oktober 2016 erworben und aktuell stehen bereits die Grundmauern (Holz ) und bis Ende Januar sollen die Fenster drin sein und das Dach sollte darauf sein.

Nun kam gestern die Rechnung des Notars mit der Post.

Vor ca. 3 Wochen habe ich bereits an die Justizkasse NRW 1.146,50 EUR überwiesen für die Grundschuldeintragung (so dachte ich zumindest).

Mein Grundstück ist 522m² groß mit einem Preis von 140€/m² erschlossen. Inklusive Kanalanschlusskosten und Vermessung- und Katasterkosten lande ich bei 76.341,22 €.

Auf diesen Preis wird folgendes aufgeschlagen:

- Bauverpflichtung 20%
- Selbstnutzungsplicht 20%
- Verfügungsbeschränkung 10%

Sodass ich bei einer Berechnungsgrundlage von 114.511,82€ bin??

Folgende Kosten beinhaltet die Gesamtrechnung an den Notar, ausgehend von der o.g. Berechnungsgrundlage:

- Beurkundungsverfahren 600€
- Betreuungsgebühr 150€
- Vollzugsgebühr 150€
- Dokumentenpauschale 12,60€
- Post- und Telekommunikationspauschale 20€
- Pauschale für das Abrufen von Daten 8€

940,60€ + 19% = 1.119,31€

Weiter, ausgehend von der Grundschuldeintragung (350.000€)

- Beurkundungsverfahren 685€
- Vollzugsgebühr 205,50€
- Dokumentenpauschale 3€
- Post- und Telekommunikationspauschale 20€

913,50€ + 19% = 1.087,07€

+ 25€ sonstige Aufwendungen

Ergo: 2.231,38€

Ist das für Euch nachvollziehbar? Man sprach anfangs von Notarkosten in Höhe von 1,5%?

Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Musketier

Musketier

Wie du richtig erkannt hast, betrifft einen Teil der Notargebühren die Grundschuld. Ergo kann deine Berechnung (1,5% auf Grundstückskosten) nicht passen, das du die falsche Grundlage für die Berechnung heranziehst.
 
BAUerMartin

BAUerMartin

Hauptsächlich macht mich die Berechnungsgrundlage mit den aufgeschlagenen 2x20% und 1x10% stutzig. Des Weiteren die doppelte Bezahlung der Grundschuldeintragung?

Dass die 1,5% nicht passen hatte ich mir schon gedacht. Aber in dem Ausmaß?!
 
markus2703

markus2703

War bei uns das gleiche. Genaue Zahlen habe ich nicht parat, aber wir wurden von den Notarkosten/Grundschuldkosten nahezu erschlagen, nahezu doppelt so hoch wie vorher angenommen.

Wir haben schlussendlich für ein Grundstück 52.000€ Kaufpreis, Grundschuld plus noch Verkauf und Löschung der alten Immobilie weit über 3.000€ nur an den Notar bezahlt

Im Grunde war es aber nur die erste Position die teurer als gedacht wurde. Geht beim Hausbau meist so weiter.
 
Musketier

Musketier

Hauptsächlich macht mich die Berechnungsgrundlage mit den aufgeschlagenen 2x20% und 1x10% stutzig.
Vermutlich war das Grundstück günstiger, als vergleichbare Grundstücke, die ohne diese Auflagen verkauft werden.Insofern kann ich mir das vorstellen, dass das entsprechend berücksichtigt wird. Ob das so richtig ist, kann ich aber nicht sagen.


Des Weiteren die doppelte Bezahlung der Grundschuldeintragung?
Vermutlich einmal die Kosten für die Eintragung ins Register (Justizkasse) und einmal die Erstellung der Urkunde (Notarrechnung).
 
D

DG

Vermutlich einmal die Kosten für die Eintragung ins Register (Justizkasse) und einmal die Erstellung der Urkunde (Notarrechnung).
Korrekt. Das geht auch eindeutig aus den Gebührenbescheiden hervor, auch wenn das für Laien mit Sicherheit nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.

Es ist aber grundsätzlich richtig: der Notar stellt seinen Gebührenbescheid und das Grundbuchamt ebenfalls.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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