Grad auch noch mal geschaut. Nennt sich bei mir "Aussagen zum Brandschutz".
Kein offizielles Formblatt. Einfach am PC erstellt.
Letzter Absatz heisst bei mir dann:
"Als Feuerwehrzufahrt kann die vorhandene Zufahrt des Grundstücks genutzt werden. Als erster Rettungsweg ist die vorhandene Geschosstreppe vorzusehen. Den zweiten Rettungsweg stellen die Terrassentüren bzw. Fenster dar, mit Hilfe der vorh. Feuerwehrtechnik ist eine Evakuierung möglich."