Mein Elektriker hat mir erklärt, dass wir an die Regenrinne und an den Außen-Edelstahlschornstein über den Fundamenterder erden müssen.
Ob dieser Elektriker zu den ca. 20 % Exoten der Gilde gehört, die noch vertragstreu ein VDE-Auswahlabo für das Elektrotechniker-Handwerk vorweisen kann, muss du selbst feststellen. Elektriker sind aber auch mit einem solchen Abo keine Blitzschutzfachfachkräfte und wo baurechtlich kein Blitzschutzsystem gefordert ist, gibt es auch keine Pflicht Regenrinnen oder Regenfallrohre zu erden.
Gleichwohl ist es sinnvoll Erdungsanlagen so auszuführen, dass sie auch für ein späteres Blitzschutzsystem verwendet werden können und zu minimalen Mehrkosten beim Einbau der Erdungsanlage gleich Anschlussfahnen für ein Blitzschutzsystem .
mit einzuplanen. In dem Fall sollte man die Fallrohre auch mit den Anschlussfahnen verbinden.
Über die Regenrinne kann man dann auch die Solaranlage auf dem Dach dann mit erden.
Das Argument: Für den Fall eines Blitzeinschlags in die Solaranlage / Schornstein ist es sicherer, wenn der Strom außen am Haus geleitet wird.
Blitzströme nutzen jeden Weg gegen Erde. Die teilen sich nach den induktiven Widerständen bei Rundleitern nahezu querschnittsunabhängig anteilig auf und werden das Wunschdenken nur außen abzufließen auch mit ausnahmsweise blitzstromtragfähigen Verbindern nicht erfüllen.
Die Firma, die die Bodenplatte erstellt war, bereit mir die ganzen Anschlüsse im Fundament nach außen zu legen, meinte jedoch ich soll mir das nochmal gut überlegen.
Google mal "DIN 18014:2023-06" und prüfe, ob diese Firma überhaupt die Voraussetzungen für den Einbau und die Dokumentation von Erdern erfüllt.
Hier wurde angeführt, dass das Erden nicht nötig ist. Im Gegenteil: Wenn geerdet ist, muss die Anlage regelmäßig geprüft werden. Passiert das nicht, kann es im Schadensfall ärger mit der Versicherung geben.
Blitzschutzsysteme haben kein ewiges Leben und müssen in Intervallen gewartet werden. Mit Blitzschutzsystem ist eine Funktionserdung der Modulträger nach DIN VDE 000-712 und DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3, Beiblatt 5) Pflicht, ohne Blitzschutzsystem aber entgegen häufiger Falschaussagen nicht.
WENN eine Funktionserdung verlegt wird, dann nach den deutschen Regelwerken zwingend abstandslos mit den Photovoltaik-Leitungen, was die Variante mit dem Regenfallrohr ausschließt.
Siehe hierzu den DEHN Blitzplaner. Auch mit mind. 2 Ableitungen für ein Blitzschutzsystem sind Funktionserdungsleiter aus mind. 6 mm² (Trennungsabstand eingehalten) bzw. 16 mm² Cu (TA nicht eingehalten) normativ gefordert.