K1300S
Der GU wäre da grundsätzlich meine geringere Sorge. Ich habe eher den Eindruck, dass die Bauordnungsämter sich mit dieser Erleichterung extrem schwertun, weil sie da ggf. irgendwas übersehen und dann hinterher die Scherereien haben. Unser Antrag war bspw. vollkommen konform mit dem aktuellen Bebauungsplan (welcher erst Anfang des Jahres geändert wurde), ein Freistellungsverfahren wurde dennoch nicht akzeptiert.